Todesfall Checkliste Schweiz: Alles, was Angehörige wissen müssen
Ein Todesfall stellt Angehörige vor eine enorme Herausforderung. Neben der Trauer müssen innerhalb kurzer Zeit zahlreiche administrative Aufgaben erledigt werden. Diese umfassende Checkliste führt Sie chronologisch durch alle Schritte – damit Sie in dieser schwierigen Zeit nichts Wichtiges vergessen. Die Wegbegleiter-App digitalisiert diese Checkliste für Sie: personalisiert nach Land und Kanton, mit Briefvorlagen, Fristenübersicht und verschlüsselter <a href="/ratgeber/notfallmappe-fuer-angehoerige" class="text-[#6B2D3E] underline underline-offset-2 hover:text-[#C4954A]">Notfallmappe</a>. Kostenlos starten auf wegbegleiterapp.com.
Phase 1: Die ersten Stunden
In den ersten Stunden nach einem Todesfall geht es um die Todesfeststellung, die Information der nächsten Angehörigen und die Sicherung von Wohnung und Dokumenten.
Todesfall feststellen und melden
Zu Hause verstorben: Verständigen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst (Tel. 144). Der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Bei einem Unfall, einer Gewalttat oder unklaren Umständen rufen Sie sofort die Polizei (Tel. 117).
Im Spital oder Heim verstorben: Das Personal verständigt den Arzt und stellt die Todesbescheinigung aus. Angehörige werden benachrichtigt und können sich verabschieden.
Nächste Angehörige informieren
Informieren Sie die engsten Familienmitglieder und Freunde persönlich – am besten telefonisch. Diese möchten sich vielleicht noch verabschieden, bevor die verstorbene Person überführt wird.
Schlüssel und Dokumente sichern
Sichern Sie die Wohnung der verstorbenen Person. Sammeln Sie wichtige Unterlagen: Ausweis, Familienbüchlein, Versicherungspolicen, Bankdokumente, Testament (falls vorhanden). Bringen Sie Wertgegenstände und Bargeld in Sicherheit.
Phase 2: Die ersten zwei Tage
In den ersten zwei Tagen müssen der Todesfall beim Zivilstandsamt gemeldet, ein Bestattungsinstitut kontaktiert und Arbeitgeber informiert werden.
Todesfall beim Zivilstandsamt melden
Der Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Benötigte Dokumente:
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Ausweis der verstorbenen Person
- Familienbüchlein oder Familienschein
- Bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis
Das Zivilstandsamt stellt die Sterbeurkunde aus. Bestellen Sie sofort mindestens 6 bis 8 Originale – zahlreiche Stellen verlangen ein Original.
Bestattungsinstitut kontaktieren
Kontaktieren Sie das kommunale Bestattungsamt oder ein privates Bestattungsinstitut. Viele Bestattungsinstitute übernehmen die Meldung beim Zivilstandsamt und die Organisation der Überführung. Holen Sie mindestens zwei Offerten ein.
Mehr dazu in unserem Ratgeber: Bestattung organisieren in der Schweiz
Arbeitgeber informieren
Informieren Sie sowohl den Arbeitgeber der verstorbenen Person als auch Ihren eigenen Arbeitgeber. Arbeitnehmer haben bei einem Todesfall in der Familie in der Regel Anspruch auf ein bis drei Tage bezahlten Urlaub (je nach GAV oder Arbeitsvertrag).
Phase 3: Die erste Woche
In der ersten Woche werden Bestattung geplant, Versicherungen gemeldet, Banken informiert und das Strassenverkehrsamt benachrichtigt.
Bestattung planen
Treffen Sie die wichtigsten Entscheidungen:
- Erdbestattung oder Kremation?
- Kirchliche oder weltliche Trauerfeier?
- Welcher Friedhof?
- Todesanzeige in der Zeitung?
In der Schweiz findet die Bestattung in der Regel 5 bis 10 Tage nach dem Todesfall statt. Kontaktieren Sie den Pfarrer oder einen Trauerredner und besprechen Sie den Ablauf der Feier.
Versicherungen melden
Folgende Versicherungen sollten Sie in der ersten Woche kontaktieren:
- Lebensversicherung und Säule 3a/3b: Meldefrist beachten (oft 30 Tage). Prüfen Sie Auszahlungsansprüche.
- Krankenkasse: Melden Sie den Todesfall, um weitere Prämienzahlungen zu stoppen.
- Unfallversicherung (UVG): Über den Arbeitgeber – mögliche Hinterlassenenrente prüfen.
Ausführlicher Ratgeber: Versicherungen kündigen nach Todesfall
Bank informieren
Melden Sie den Todesfall bei allen Banken, bei denen die verstorbene Person Konten hatte. Sperren Sie Kreditkarten. Laufende Daueraufträge für Miete und Versicherungen zunächst weiterlaufen lassen.
Ausführlicher Ratgeber: Bankkonto nach Todesfall
Strassenverkehrsamt melden
Falls die verstorbene Person ein Fahrzeug besass: Melden Sie den Todesfall innerhalb von 14 Tagen per Zirkular beim Strassenverkehrsamt. Kontrollschilder müssen innerhalb von 30 Tagen umgeschrieben oder deponiert werden.
Phase 4: Die Trauerfeier
Mit der Trauerfeier und der Bestattung verabschieden sich die Angehörigen. Todesanzeige, Feier und Danksagung gehören zu dieser Phase.
Todesanzeige aufgeben
Die Todesanzeige erscheint in der lokalen Tageszeitung und informiert den erweiterten Bekanntenkreis. Sie enthält:
- Name, Geburts- und Todesdatum
- Angaben zur Trauerfeier (Ort, Datum, Uhrzeit)
- Hinweis auf Blumen oder Spenden
- Kontaktperson
Viele Zeitungen bieten auch eine Online-Veröffentlichung an.
Trauerfeier und Bestattung
Am Tag der Trauerfeier:
- Empfangen Sie die Trauergäste
- Tragen Sie die Feier mit – oder lassen Sie den Pfarrer oder Trauerredner führen
- Nehmen Sie Kondolenzbekundungen entgegen
- Organisieren Sie das Leichenmahl (gemeinsames Essen nach der Feier)
Danksagung
Nach der Bestattung versenden Sie Danksagungskarten an alle, die Blumen, Kränze oder Kondolenzschreiben geschickt haben. In der Regel geschieht das innerhalb von zwei bis vier Wochen.
Phase 5: Woche zwei bis vier
In den Wochen zwei bis vier geht es um AHV, Pensionskasse, weitere Versicherungen, das Testament und den Erbschein.
AHV und Pensionskasse
Melden Sie den Todesfall bei der AHV-Ausgleichskasse und der Pensionskasse. Prüfen Sie Ansprüche auf:
- Witwen- oder Witwerrente (AHV): Für verheiratete oder eingetragene Partner
- Waisenrente: Für Kinder bis 18 Jahre (in Ausbildung bis 25)
- Ehegattenrente (Pensionskasse): In der Regel 60% der versicherten Rente
- Todesfallkapital: Falls kein Rentenanspruch besteht
Die AHV-Rente des laufenden Monats steht den Erben zu. Bereits überwiesene Renten des Folgemonats müssen zurückerstattet werden.
Ausführlicher Ratgeber: Witwenrente und Witwerrente in der Schweiz
Weitere Versicherungen kündigen oder anpassen
- Privathaftpflicht: Melden (endet automatisch, bei Familienpolice: prüfen)
- Hausratversicherung: Weiterführen bis Wohnungsauflösung
- Rechtsschutzversicherung: Melden
- Motorfahrzeugversicherung: Umschreiben oder kündigen
Testament suchen und einreichen
Durchsuchen Sie die Unterlagen der verstorbenen Person nach einem Testament. Prüfen Sie auch: Schliessfach bei der Bank, Aufbewahrung beim Notar, beim Bezirksgericht oder bei der Gemeinde.
Ein gefundenes Testament muss unverzüglich der zuständigen Behörde übergeben werden. Das Zurückhalten ist strafbar.
Erbschein beantragen
Beantragen Sie den Erbschein bei der zuständigen kantonalen Behörde. Dieses Dokument brauchen Sie für Banken, Grundbuchamt, Versicherungen und Fahrzeugumschreibungen. Rechnen Sie mit 2 bis 8 Wochen Bearbeitungszeit.
Ausführlicher Ratgeber: Erbschaft in der Schweiz
Phase 6: Monat zwei bis drei
In den Monaten zwei bis drei werden Mietverträge gekündigt, die Wohnung aufgelöst, Verträge gekündigt und der digitale Nachlass geregelt.
Mietvertrag kündigen
Falls die Wohnung aufgelöst werden soll: Kündigen Sie den Mietvertrag. Erben haben gemäss Art. 266i OR ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin.
Wohnung auflösen
Organisieren Sie die Räumung der Wohnung – in Eigenregie oder mit einem professionellen Räumungsunternehmen. Arbeiten Sie systematisch Zimmer für Zimmer. Rechnen Sie für eine 3-Zimmer-Wohnung mit 2 bis 4 Wochen bei regelmässigem Einsatz.
Ausführlicher Ratgeber: Wohnung auflösen nach Todesfall
Verträge und Abonnements kündigen
Gehen Sie systematisch alle Verträge durch und kündigen oder passen Sie diese an:
- Mobilfunk und Internet
- Streaming-Dienste (Netflix, Spotify etc.)
- Zeitungs- und Zeitschriftenabos
- Mitgliedschaften (Fitnessclub, Vereine, Verbände)
- Strom und Gas
- SBB-Halbtax oder GA
- Spitex oder Mahlzeitendienst
Die meisten Anbieter akzeptieren eine Kündigung per sofort bei Vorlage der Sterbeurkunde.
Online-Konten und digitaler Nachlass
Vergessen Sie den digitalen Nachlass nicht:
- E-Mail-Konten (Gmail, Outlook etc.)
- Social-Media-Profile (Facebook, Instagram, LinkedIn)
- Cloud-Speicher (Google Drive, iCloud, Dropbox)
- Online-Shopping-Konten
- Neobanken und Trading-Apps (Revolut, Swissquote etc.)
- Passwort-Manager
Apple, Google und Meta haben jeweils eigene Verfahren zur Schliessung oder Übertragung von Konten. In der Regel benötigen Sie die Sterbeurkunde und einen Nachweis Ihrer Erbberechtigung.
Phase 7: Monat drei bis sechs
In den Monaten drei bis sechs stehen Erbteilung, Steuererklärung und Grabpflege an.
Erbteilung
Sobald der Erbschein vorliegt und der Nachlass bekannt ist, können die Erben die Erbteilung vornehmen. Bei Einigkeit unter den Erben kann dies formlos geschehen – ein schriftlicher Erbteilungsvertrag ist aber empfehlenswert.
Bei Uneinigkeit kann jeder Erbe beim Gericht die Erbteilung verlangen.
Steuererklärung
Die verstorbene Person muss für das Todesjahr noch eine letzte Steuererklärung einreichen. Die Frist variiert je nach Kanton. Zudem muss in den meisten Kantonen eine Nachlasssteuererklärung eingereicht werden.
Bei verheirateten Paaren: Der überlebende Ehepartner muss für den Rest des Steuerjahres eine eigene Steuererklärung einreichen.
Grabpflege organisieren
Falls ein eigenes Grab besteht: Organisieren Sie die Grabpflege. Viele Friedhofsgärtnereien bieten Jahresabonnements an. Alternativ können Sie die Pflege selbst übernehmen oder einen Pflegevertrag abschliessen.
Phase 8: Längerfristig
Längerfristig bleiben Immobilien, nachrichtenlose Vermögen und die eigene Erholung zu bedenken.
Immobilien
Falls Immobilien zum Nachlass gehören: Lassen Sie die Eigentumsübertragung im Grundbuch vornehmen. Dazu brauchen Sie den Erbschein und einen Erbteilungsvertrag. Die Gebühren variieren je nach Kanton.
Nachrichtenlose Vermögen
Falls Sie vermuten, dass noch unbekannte Konten existieren: Die Schweizerische Bankiervereinigung bietet einen Suchdienst für nachrichtenlose Vermögen an (Gebühr CHF 100).
An sich selbst denken
Die Monate nach einem Todesfall sind körperlich und emotional belastend. Vergessen Sie sich selbst nicht. Nehmen Sie Hilfe an – von Familie, Freunden oder professionellen Trauerbegleitern.
Die komplette Checkliste zum Abhaken
Hier finden Sie alle Aufgaben chronologisch zusammengefasst – zum Ausdrucken und Abhaken.
Sofort (Tag 1–2)
- Arzt oder Notdienst verständigen (144)
- Nächste Angehörige informieren
- Wohnung sichern, Dokumente und Wertgegenstände sichern
- Todesfall beim Zivilstandsamt melden
- Sterbeurkunden bestellen (6–8 Originale)
- Bestattungsinstitut kontaktieren
- Arbeitgeber informieren (eigenen und den der verstorbenen Person)
Erste Woche (Tag 3–7)
- Bestattungsart wählen und Trauerfeier planen
- Pfarrer oder Trauerredner kontaktieren
- Todesanzeige aufgeben
- Lebensversicherung und Krankenkasse melden
- Bank informieren, Kreditkarten sperren
- Strassenverkehrsamt melden (Frist: 14 Tage)
Woche 2–4
- Trauerfeier und Bestattung durchführen
- Danksagungen versenden
- AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse kontaktieren
- Weitere Versicherungen melden oder kündigen
- Testament suchen und der Behörde übergeben
- Erbschein beantragen
Monat 2–3
- Mietvertrag kündigen
- Wohnung auflösen
- Verträge und Abonnements kündigen
- Online-Konten und digitalen Nachlass regeln
Monat 3–6
- Erbteilung durchführen
- Steuererklärung einreichen
- Immobilien im Grundbuch umschreiben
- Grabpflege organisieren
Alles an einem Ort: Die Wegbegleiter-App
Diese Checkliste ist umfangreich – und das muss sie sein. Aber Sie müssen sie nicht ausdrucken und von Hand abhaken. Die Wegbegleiter-App wurde genau für diese Situation entwickelt:
- Personalisierte Checklisten nach Land und Kanton
- Briefvorlagen für Behörden, Versicherungen, Banken und Vermieter
- Fristenübersicht, damit Sie keine Deadline verpassen
- Verschlüsselte Notfallmappe für alle wichtigen Dokumente
- Verfügbar für die Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Liechtenstein
- In 5 Sprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und Englisch
Kostenlos starten auf wegbegleiterapp.com.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Regelungen können kantonal variieren. Stand: August 2026.
Häufige Fragen
- Was muss man in der Schweiz nach einem Todesfall sofort tun?
- Verständigen Sie den Arzt oder den ärztlichen Notdienst (Tel. 144), der die Todesbescheinigung ausstellt. Bei unklaren Umständen oder Unfällen rufen Sie die Polizei (117). Informieren Sie die nächsten Angehörigen und sichern Sie die Wohnung sowie wichtige Dokumente wie Ausweis, Versicherungspolicen und Testament.
- Innerhalb welcher Frist muss der Todesfall in der Schweiz beim Zivilstandsamt gemeldet werden?
- Der Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Das Zivilstandsamt stellt die Sterbeurkunde aus – bestellen Sie sofort 6 bis 8 Originale, da zahlreiche Stellen ein Original verlangen.
- Welche Versicherungen müssen nach einem Todesfall in der Schweiz gemeldet werden?
- Lebensversicherung und Säule 3a/3b (Meldefrist oft 30 Tage), die Krankenkasse, um weitere Prämien zu stoppen, und die Unfallversicherung (UVG) über den Arbeitgeber. In den Wochen danach folgen Privathaftpflicht, Hausrat-, Rechtsschutz- und Motorfahrzeugversicherung.
- Wie lange dauert es, bis der Erbschein in der Schweiz ausgestellt ist?
- Mit 2 bis 8 Wochen Bearbeitungszeit muss gerechnet werden. Der Erbschein wird bei der zuständigen kantonalen Behörde beantragt und benötigt für Banken, Grundbuchamt, Versicherungen und Fahrzeugumschreibungen.
- Haben Erben ein Sonderkündigungsrecht für den Mietvertrag der verstorbenen Person?
- Ja. Erben haben gemäss Art. 266i OR ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin. Das gilt unabhängig von der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.
- Was gehört zum digitalen Nachlass nach einem Todesfall?
- E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Online-Shopping-Konten, Neobanken und Trading-Apps sowie Passwort-Manager. Apple, Google und Meta haben jeweils eigene Verfahren zur Schliessung oder Übertragung – in der Regel benötigen Sie Sterbeurkunde und Nachweis der Erbberechtigung.
Wegbegleiter – die App für schwere Momente
Die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) hilft Ihnen Schritt für Schritt: Checklisten, Briefvorlagen und eine verschlüsselte Notfallmappe – kostenlos starten.
Weiterlesen
Weiterlesen
- Beerdigungskosten in der Schweiz→
- Erbschein beantragen — so geht's Schritt für Schritt→
- Checkliste Todesfall Deutschland→
- Wohnung auflösen nach Todesfall — Checkliste und Tipps→