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Ratgeber · Wohnung & Hausrat

Wohnung auflösen nach Todesfall — Checkliste und Tipps

Die Auflösung einer Wohnung nach dem Tod eines Angehörigen ist eine der schwierigsten Aufgaben. Sie ist emotional belastend, organisatorisch komplex und oft zeitlich knapp. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche rechtlichen Fristen gelten, wie du die Wohnung Schritt für Schritt räumst und welche Kosten du erwarten solltest – für Deutschland, die Schweiz und Österreich.

Aktualisiert: August 2026

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Mietvertrag nach dem Tod — deine Rechte

Mit dem Tod des Mieters endet der Mietvertrag nicht automatisch. Vielmehr tritt die Erbengemeinschaft in den Mietvertrag ein. Das bedeutet, dass die Erben die Rechte und Pflichten des Verstorbenen übernehmen. Gleichzeitig haben sie aber auch ein Sonderkündigungsrecht, das sie von der langen ordentlichen Kündigungsfrist befreit.

  • Der Mietvertrag geht auf die Erben über. Sie müssen Miete und Nebenkosten weiterzahlen, bis die Wohnung gekündigt ist.
  • In Deutschland gilt ein Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB: Die Erben können innerhalb eines Monats zum Monatsende kündigen.
  • In der Schweiz treten die Erben in den Mietvertrag ein und können mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen, meist drei Monate.
  • In Österreich gilt ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht für Erben mit einer Frist von einem Monat.
  • Den Vermieter solltest du so früh wie möglich informieren, am besten schriftlich und mit einer Kopie der Sterbeurkunde.
Wichtig: Auch wenn die Wohnung gekündigt ist, läuft die Miete weiter, bis der Übergabetermin erreicht ist. Plane deshalb genügend Zeit für die Räumung ein.

Fristen — wie viel Zeit hast du?

Die Zeit nach einem Tod ist oft voller Termine und Entscheidungen. Deshalb ist es wichtig, die Fristen für die Wohnungskündigung und -räumung früh zu kennen. Je nach Land und Wohnort können sie unterschiedlich ausfallen.

LandKündigungsrecht der ErbenTypische Frist
DeutschlandSonderkündigungsrecht nach § 580 BGB1 Monat zum Monatsende
SchweizErben treten in den Mietvertrag einGesetzliche Kündigungsfrist, meist 3 Monate
ÖsterreichSonderkündigungsrecht für Erben1 Monat

Tipp: Kontaktiere den Vermieter sofort, nachdem die Sterbeurkunde vorliegt. Kläre, wann der Mietvertrag endet und bis wann die Wohnung geräumt sein muss. Bei Eigentum besteht zwar kein Zeitdruck, aber laufende Kosten wie Heizung, Strom, Wasser und Versicherungen müssen weiter bezahlt werden.

Vor dem Räumen — wichtige Schritte

Bevor du mit dem Räumen beginnst, solltest du die Wohnung systematisch durchgehen. Es gibt Dinge, die du auf keinen Fall vergessen darfst: Dokumente, Wertsachen, Schlüssel und Erinnerungsstücke. Nimm dir für diesen Schritt Zeit und am besten jemanden zur Seite.

  • Mache Fotos von allen Räumen, Möbeln und Gegenständen. Das hilft bei der Erbteilung und bewahrt Erinnerungen.
  • Sichere Wertsachen wie Schmuck, Uhren, Bargeld, Wertpapiere und Kunstgegenstände.
  • Suche nach wichtigen Dokumenten: Testament, Versicherungspolicen, Kontounterlagen, Mietvertrag, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde.
  • Sammle alle Schlüssel: Wohnungstür, Kellerraum, Garage, Briefkasten, Autoschlüssel, Schrankschlüssel.
  • Prüfe, ob ein Mietkautionskonto oder eine Kaution hinterlegt wurde.
Nimm nichts weg oder entsorge etwas, bevor die Erbenlage geklärt ist. Auch wenn du emotional mit den Dingen verbunden bist, gehört der Hausrat zunächst dem Nachlass. Bei Unsicherheit sprich mit den anderen Erben oder einem Notar.

Haushaltsauflösung — selber machen oder Firma?

Die Frage, ob du die Wohnung selbst aufräumen solltest oder eine Firma beauftragst, ist sehr persönlich. Beides hat Vor- und Nachteile. Für viele Menschen ist eine Kombination aus beiden Wegen der beste Kompromiss: Persönliche Dinge selbst durchgehen, den Rest professionell entrümpeln lassen.

  • Selber machen: Günstiger, aber zeitaufwändig und emotional belastend. Du musst entscheiden, was du behältst, verkaufst, spendest oder entsorgst.
  • Entrümplungsfirma: Die Kosten liegen je nach Wohnungsgröße und Zustand zwischen 500 und 3'000 Euro. Die Firma kümmert sich um Transport, Entsorgung und Reinigung.
  • Kombination: Gehe persönliche Gegenstände, Erinnerungsstücke und Wertvolles selbst durch. Lass die Firma Möbel, Geräte und Entsorgung übernehmen.
  • Vergleiche mehrere Angebote. Lies Bewertungen und prüfe, ob die Firma versichert ist und ordnungsgemäß entsorgt.

Wenn du eine Firma beauftragst, solltest du vorher genau besprechen, was im Preis enthalten ist. Manche Firmen verlangen extra für Treppenhaustragen, Sperrmüll, Elektrogeräte oder die Endreinigung. Lass dir das schriftlich bestätigen.

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Was tun mit dem Hausrat?

Der Hausrat eines Menschen ist mehr als nur Sachen. Jeder Gegenstand kann eine Geschichte oder eine Erinnerung tragen. Deshalb lohnt es sich, die Entscheidung nicht zu überstürzen. Teile den Hausrat in Kategorien ein, damit du den Überblick behältst.

  • Behalten: Erinnerungsstücke, Fotos, Briefe, persönliche Gegenstände und Dinge, die du wirklich brauchen kannst oder die dir emotional wichtig sind.
  • Verkaufen: Möbel, Elektrogeräte, Antiquitäten, Sammlungen und wertvolle Kleidung. Geeignete Plattformen sind eBay Kleinanzeigen, Flohmärkte oder ein Antiquitätenhändler.
  • Spenden: Kleidung, Haushaltswaren, Bücher und Möbel in gutem Zustand kannst du an Organisationen wie Caritas, Rotes Kreuz oder Brockenhäuser in der Schweiz geben.
  • Entsorgen: Kaputte, veraltete oder unbrauchbare Gegenstände müssen fachgerecht entsorgt werden. Sperrmüll kannst du bei der Gemeinde anmelden, Elektrogeräte beim Recyclinghof abgeben.
Tipp: Mache dir eine Liste oder fotografiere die Dinge, die du weggibst. Das hilft dir, die Entscheidungen später nachzuvollziehen und die Erben zu informieren.

Kosten — womit musst du rechnen?

Die Kosten für die Wohnungsauflösung können stark variieren. Sie hängen von der Größe der Wohnung, dem Umfang des Hausrats, dem Zustand der Wohnung und davon ab, ob du selbst oder eine Firma aufräumt. Hier findest du Richtwerte, die dir bei der Planung helfen.

ObjektKosten für AuflösungAnmerkung
1-Zimmer-Wohnung300–1'000 €Geringer Hausrat, wenig Transport
2-Zimmer-Wohnung500–2'000 €Mittlerer Aufwand, evtl. Möbelverkauf
3-Zimmer-Wohnung1'000–3'000 €Größerer Hausrat, mehr Entsorgung
Haus2'000–8'000 €Keller, Garage, Gartenhaus, mehr Fläche
Renovierung / Endreinigung200–1'000 €Zusätzlich zur Auflösung, besonders bei Wohnungsübergabe

Diese Zahlen sind Richtwerte. In Großstädten können die Kosten höher sein, in ländlichen Regionen oft etwas niedriger. Wenn die Wohnung über viele Stockwerke ohne Aufzug verfügt, können Treppenhaus-Zuschläge anfallen. Lass dich am besten von mehreren Firmen vor Ort beraten.

Emotionale Tipps

Das Räumen der Wohnung einer geliebten Person ist oft eine der emotional schwierigsten Aufgaben. Es ist normal, dass du dabei traurig, überfordert oder wütend wirst. Geh behutsam mit dir selbst um und nimm dir die Zeit, die du brauchst.

  • Nimm dir Zeit. Du musst nicht alles an einem Tag oder einer Woche erledigen. Pausen sind wichtig.
  • Nimm jemanden mit. Alleine durch die Wohnung zu gehen, kann sehr belastend sein. Eine vertraute Person kann dir helfen und bei Entscheidungen unterstützen.
  • Mache Erinnerungsfotos, bevor du Dinge weggibst. So bleiben die Erinnerungen erhalten, auch wenn der Gegenstand nicht mehr da ist.
  • Es ist okay, Dinge zu behalten, die dir wichtig sind. Nicht alles muss rational sein. Manche Gegenstände trösten einfach.
  • Lass dich nicht unter Druck setzen. Auch wenn der Vermieter oder andere Erben eilen wollen, gelten gesetzliche Fristen.
Wenn du das Gefühl hast, die Auflösung überfordert dich emotional, ist das kein Zeichen von Schwäche. Viele Trauerberatungsstellen und Bestatter können dich an professionelle Begleitung vermitteln.

Checkliste: Wohnung auflösen nach Todesfall

Diese Checkliste hilft dir, die Wohnungsauflösung Schritt für Schritt zu planen. Nicht alle Punkte müssen sofort erledigt werden. Arbeite sie in der Reihenfolge ab, die für dich passt.

  • 1. Vermieter schriftlich über den Tod informieren und Fristen klären.
  • 2. Kündigung des Mietvertrags mit Sonderkündigungsrecht prüfen.
  • 3. Schlüssel für Wohnung, Keller, Garage, Briefkasten und Auto sichern.
  • 4. Wohnung fotografieren und Wertsachen sowie Dokumente sichern.
  • 5. Testament, Versicherungen, Kontounterlagen und Mietvertrag finden.
  • 6. Erbengemeinschaft abstimmen, wer welche Gegenstände erhält.
  • 7. Hausrat in Kategorien einteilen: behalten, verkaufen, spenden, entsorgen.
  • 8. Angebote für Entrümplungsfirmen einholen und vergleichen.
  • 9. Wertvolle Gegenstände schätzen lassen, bevor sie verkauft werden.
  • 10. Wohnung ausmisten, reinigen und dem Vermieter übergeben.
  • 11. Kaution zurückfordern und Mietkautionskonto auflösen.
  • 12. Nachsendeauftrag für Post einrichten oder kündigen.

Weitere praktische Anleitungen für die Zeit nach einem Todesfall:

Häufige Fragen zur Wohnungsauflösung nach Todesfall

Das hängt von der Kündigungsfrist ab. In Deutschland kannst du als Erbe innerhalb eines Monats zum Monatsende kündigen. In der Schweiz und in Österreich gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, die oft drei Monate betragen. Kontaktiere den Vermieter so früh wie möglich, um die genauen Fristen zu klären.
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