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Checkliste Todesfall Deutschland — Schritt für Schritt alles regeln

Nach einem Todesfall müssen viele Dinge gleichzeitig erledigt werden – und einige davon sind an harte Fristen gebunden. Diese Checkliste führt dich ruhig durch alle Schritte in Deutschland: von der ersten Stunde über Standesamt, Bestattung und Kündigungen bis zu Erbschein und Erbschaftssteuer.

Aktualisiert: August 2026

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Die ersten Stunden — was sofort passieren muss

In den ersten Stunden zählt nur eines: die ärztliche Feststellung des Todes. Alles andere – Behörden, Verträge, Erbe – hat Zeit. Rufe die Hausärztin oder den Hausarzt an; ausserhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) oder in unklaren Notfällen den Notruf 112. Die Ärztin oder der Arzt untersucht die verstorbene Person und stellt den Totenschein (die Todesbescheinigung) aus. Ohne dieses Dokument kann weder das Standesamt den Sterbefall beurkunden noch ein Bestatter die Überführung übernehmen.

Tod zu Hause

Stirbt jemand zu Hause, liegt die Verantwortung bei den Angehörigen. Zuerst kommt der Arzt und stellt den Totenschein aus, danach rufst du ein Bestattungsunternehmen. Es gilt keine Eile in der ersten Stunde: In den meisten Bundesländern darf die verstorbene Person bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben, in einigen länger. Nutze diese Zeit für den Abschied, auch gemeinsam mit Kindern, wenn ihr das möchtet. Ist die Todesursache unklar oder liegt ein nicht natürlicher Tod nahe, verständigt der Arzt die Polizei – ein Routinevorgang zur Klärung, kein Verdacht gegen die Familie.

Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim

In einer Klinik oder einem Pflegeheim übernimmt das Personal die Ausstellung des Totenscheins und informiert dich über die weiteren Schritte. Du entscheidest, welches Bestattungsunternehmen beauftragt wird und wann persönliche Gegenstände abgeholt werden. Kläre dabei früh, bis wann das Zimmer geräumt sein muss – Heime setzen dafür oft nur wenige Tage an – und wer den Heimvertrag kündigt.

Familie informieren und Unterlagen sichern

  • Informiere zuerst den engsten Kreis: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister. Weitere Anrufe kann eine Person aus dem Umfeld für dich übernehmen.
  • Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person heraussuchen – er wird beim Standesamt gebraucht.
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde beziehungsweise Familienstammbuch, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil bereitlegen.
  • Versicherungspolicen, Rentenbescheide, Bankunterlagen, Mietvertrag und Arbeitsvertrag sammeln.
  • Prüfen, ob eine Bestattungsvorsorge, ein Sterbegeldvertrag oder eine Bestattungsverfügung existiert.
  • Wohnung sichern: Haustiere versorgen, verderbliche Lebensmittel entfernen, Fenster schliessen, Schlüssel verwahren.
Öffne kein Testament, das du findest. In Deutschland muss jedes aufgefundene Testament unverzüglich und ungeöffnet beim Nachlassgericht abgeliefert werden – auch dann, wenn du sicher zu wissen glaubst, was darin steht.

Todesfall beim Standesamt melden

Der Sterbefall muss beim Standesamt des Sterbeorts beurkundet werden – also dort, wo die Person gestorben ist, nicht am Wohnort. Die gesetzliche Frist ist kurz: spätestens am folgenden Werktag. In der Praxis akzeptieren die Ämter meist bis zu drei Werktage, insbesondere wenn ein Wochenende dazwischenliegt. Anzeigepflichtig sind Angehörige des Haushalts; bei einem Todesfall in Klinik oder Heim meldet die Einrichtung selbst.

Diese Dokumente musst du mitbringen

  • Totenschein (Todesbescheinigung) des Arztes – im verschlossenen Umschlag.
  • Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person.
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person.
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, bei Geschiedenen zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil.
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des früher verstorbenen Ehepartners.
  • Deinen eigenen Personalausweis als anzeigende Person.

Sterbeurkunde beantragen

Aus der Beurkundung entsteht die Sterbeurkunde – das Dokument, das du danach überall vorlegen musst. Beantrage gleich 5 bis 10 Exemplare. Die erste Ausfertigung kostet rund 12 Euro, jede weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigung ist deutlich günstiger (oft 5 bis 7 Euro). Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Lebensversicherer, Vermieter und das Nachlassgericht verlangen jeweils ein eigenes Original – Kopien werden häufig nicht akzeptiert.

Tipp: Für Rentenversicherung und gesetzliche Krankenkasse gibt es gebührenfreie Sterbeurkunden für Sozialzwecke. Sage beim Standesamt ausdrücklich, wofür du die Urkunden brauchst – das spart bares Geld. Das Bestattungsunternehmen kann den gesamten Behördengang für dich übernehmen.

Bestattung organisieren

In Deutschland gilt die Bestattungspflicht: Jeder Verstorbene muss bestattet werden, und die Angehörigen sind dazu verpflichtet. Die Details – Fristen, zulässige Bestattungsarten, Friedhofszwang – sind Ländersache und unterscheiden sich teilweise deutlich. Wer die Bestattung ausrichten muss, ergibt sich aus dem jeweiligen Landesbestattungsgesetz, meist in der Reihenfolge Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister.

Fristen und Bestattungsarten

Eine Erdbestattung muss in den meisten Bundesländern innerhalb von 4 bis 10 Tagen nach dem Tod erfolgen, eine Feuerbestattung mit anschliessender Urnenbeisetzung häufig innerhalb von bis zu 14 Tagen, teilweise auch länger. Für die Kremation ist zusätzlich eine zweite Leichenschau erforderlich. Zur Wahl stehen üblicherweise:

  • Erdbestattung im Reihen-, Wahl- oder Familiengrab – klassisch, mit Grabpflegepflicht über die Ruhezeit.
  • Feuerbestattung mit Urnengrab, Urnenwand oder anonymem Grabfeld – häufigste Form und günstiger.
  • Baumbestattung im Bestattungswald (FriedWald, RuheForst) – pflegefrei und naturnah.
  • Seebestattung – bundesweit zulässig, Kosten je nach Anbieter und Fahrt.
  • Anonyme oder halbanonyme Bestattung – günstigste Variante, aber ohne individuelle Grabstelle.
PositionRichtwert Deutschland
Bestattung gesamt (Durchschnitt)6.000 – 8.000 €
Spanne je nach Ausführung3.000 – 20.000 €
Bestatterleistungen (Sarg, Überführung, Organisation)2.000 – 5.000 €
Friedhofsgebühren und Grabnutzung1.000 – 4.000 €
Trauerfeier, Blumen, Musik, Trauerredner500 – 3.000 €
Grabstein und Grabpflege1.500 – 6.000 €

Hole immer zwei bis drei schriftliche Kostenvoranschläge ein und lass dir Fremdleistungen (Friedhof, Krematorium, Blumen) getrennt von den Bestatterleistungen ausweisen. Reicht der Nachlass nicht aus und sind die Bestattungspflichtigen selbst nicht leistungsfähig, kann beim Sozialamt eine Sozialbestattung nach § 74 SGB XII beantragt werden. Der Antrag sollte vor der Beauftragung des Bestatters gestellt werden – übernommen werden die erforderlichen Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung.

Diese Stellen musst du informieren — komplette Liste

Der grösste Aufwand nach einem Todesfall besteht aus Meldungen und Kündigungen. Arbeite die Liste systematisch ab und notiere zu jeder Stelle Datum, Ansprechpartner und Vertrags- oder Versicherungsnummer. Fast überall wird eine Sterbeurkunde verlangt, häufig zusätzlich ein Nachweis deiner Erbenstellung.

StelleWas tunFrist
Rentenversicherung (DRV)Rente stoppen, Witwenrente beantragenSofort
KrankenkasseKündigung (endet mit Tod)Sofort
ArbeitgeberInformieren, letztes Gehalt, Urlaubsansprüche klärenSofort
Bank/SparkasseKonto melden, Zugang klärenSofort
VermieterMietvertrag – Sonderkündigungsrecht nutzenSo bald wie möglich
VersicherungenHaftpflicht, Hausrat, KFZ, Leben melden bzw. kündigenInnerhalb weniger Tage
FinanzamtLetzte SteuererklärungIm nächsten Steuerjahr
Telefon/Internet/Strom/GasVerträge kündigen (Sonderkündigungsrecht!)Keine feste Frist
GEZ/RundfunkbeitragAbmeldenKeine feste Frist
PostNachsendeauftragNach Bedarf

Drei Punkte lohnen besondere Aufmerksamkeit. Erstens die Rentenversicherung: Renten, die nach dem Sterbemonat weiter überwiesen werden, müssen zurückgezahlt werden – melde den Tod deshalb sofort. Gleichzeitig kannst du das Sterbevierteljahr beantragen, in dem Hinterbliebene drei Monate lang die volle Rente des Verstorbenen erhalten. Zweitens die Miete: Nach § 580 BGB haben Erben und der Vermieter ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit gesetzlicher Frist – lebte der Ehepartner mit in der Wohnung, tritt er stattdessen in den Mietvertrag ein. Drittens die Lebensversicherung: Viele Verträge verlangen die Meldung des Todesfalls innerhalb von 48 bis 72 Stunden, sonst drohen Leistungskürzungen.

Für praktisch jede dieser Meldungen gibt es bei uns ein fertiges Schreiben – Betreff, Formulierung und Anlagenhinweis sind vorbereitet:

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Erbschaft regeln

Mit dem Tod geht der gesamte Nachlass automatisch auf die Erben über – Vermögen und Schulden gleichermassen. Es gibt keinen Moment, in dem der Nachlass „herrenlos“ wäre, und genau deshalb sind die Fristen so wichtig.

Gibt es ein Testament?

Jedes Testament muss beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz) abgeliefert werden. Das Gericht eröffnet es und informiert alle Beteiligten schriftlich. Ein beim Zentralen Testamentsregister hinterlegtes oder notariell beurkundetes Testament wird automatisch gefunden – ein handschriftliches aus der Schublade nur, wenn es jemand abgibt. Wer ein Testament zurückhält, macht sich strafbar.

Kein Testament: gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach Ordnungen: Erben erster Ordnung sind Kinder und Enkel, zweiter Ordnung Eltern und Geschwister, dritter Ordnung Grosseltern und deren Nachkommen. Solange ein Erbe einer vorrangigen Ordnung lebt, erben nachrangige Verwandte nichts. Der Ehepartner erbt daneben, wobei der Anteil vom Güterstand abhängt: In der üblichen Zugewinngemeinschaft erhält er neben Kindern die Hälfte (ein Viertel Erbteil plus ein Viertel pauschaler Zugewinnausgleich).

Konstellation (Zugewinngemeinschaft)EhepartnerWeitere Erben
Mit Kindern1/21/2 zu gleichen Teilen an die Kinder
Ohne Kinder, Eltern oder Geschwister leben3/41/4 an Erben zweiter Ordnung
Ohne Verwandte erster und zweiter OrdnungGanzer Nachlass
Nur Kinder, kein EhepartnerGanzer Nachlass zu gleichen Teilen

Enterbte Kinder, Ehepartner und – wenn sie sonst erben würden – Eltern haben Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben und verjährt in drei Jahren ab Kenntnis.

Wie sich der Nachlass in deinem Fall konkret aufteilt – inklusive Pflichtteil und Steuerfreibeträgen – rechnest du in wenigen Minuten aus:

Erbschein beantragen

Der Erbschein weist gegenüber Banken, Grundbuchamt und Versicherungen aus, wer Erbe ist. Beantragt wird er beim Nachlassgericht, meist mit eidesstattlicher Versicherung vor Gericht oder Notar. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 12 Wochen, bei unklaren Verhältnissen länger. Nicht immer ist ein Erbschein nötig: Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder eine über den Tod hinaus gültige Bankvollmacht vor, akzeptieren viele Institute diese als Nachweis. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert.

Erbengemeinschaft

  • Erben mehrere Personen, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam über den Nachlass verfügen.
  • Verwaltungsmassnahmen erfordern in der Regel Einstimmigkeit – das macht Immobilien im Nachlass besonders konfliktanfällig.
  • Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung (Teilung) verlangen.
  • Empfehlenswert ist ein schriftlicher Erbauseinandersetzungsvertrag, bei Grundstücken notariell beurkundet.
  • Bei festgefahrenem Streit hilft eine Erbauseinandersetzungsklage oder ein notarielles Vermittlungsverfahren.

Erbschaft ausschlagen: Frist 6 Wochen

Wer eine überschuldete Erbschaft nicht will, muss handeln: Die Ausschlagung erfolgt innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund, zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in notariell beglaubigter Form. Lebte der Erblasser im Ausland oder hältst du dich dort auf, verlängert sich die Frist auf 6 Monate. Die Frist ist knapp und wird nicht verlängert – wer sie verstreichen lässt, haftet grundsätzlich auch mit dem eigenen Vermögen. Alternativen bei Unsicherheit sind die Nachlassverwaltung oder das Nachlassinsolvenzverfahren, mit denen sich die Haftung auf den Nachlass beschränken lässt.

Erbschaftssteuer und Freibeträge

Der Erwerb von Todes wegen muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab:

ErbeFreibetragSteuerklasse
Ehepartner / eingetragene Partner500.000 €I
Kinder und Stiefkinder400.000 €I
Enkel200.000 €I
Eltern und Grosseltern (im Erbfall)100.000 €I
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €II
Alle übrigen Personen20.000 €III

Zusätzlich gibt es Versorgungsfreibeträge für Ehepartner und Kinder sowie Befreiungen für das selbst genutzte Familienheim, wenn es mindestens zehn Jahre weiter bewohnt wird. Bestattungskosten sind als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar – pauschal mit 10.300 Euro ohne Einzelnachweis.

Wer die eigene Vorsorge ordnen möchte, findet bei uns strukturierte Nachlassplaner und Vorsorgeordner als PDF zum Ausfüllen:

Sonderurlaub — wie viele freie Tage stehen dir zu?

Nach § 616 BGB behältst du deinen Lohnanspruch, wenn du für eine „verhältnismässig nicht erhebliche Zeit“ aus einem persönlichen Grund verhindert bist. Der Tod eines nahen Angehörigen zählt dazu. In der Praxis werden dafür in der Regel 1 bis 2 Tage anerkannt – häufig für den Todesfall selbst und für den Tag der Beisetzung.

  • Prüfe zuerst Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag: Dort sind oft 2 bis 3 Tage ausdrücklich geregelt, im öffentlichen Dienst (TVöD) etwa 2 Tage beim Tod von Ehepartner, Kind oder Elternteil.
  • § 616 BGB kann arbeitsvertraglich ausgeschlossen werden – steht ein solcher Ausschluss im Vertrag, gibt es keinen bezahlten Sonderurlaub.
  • Der Kreis der „nahen Angehörigen“ ist eng: Ehepartner, Kinder, Eltern, oft auch Geschwister und Grosseltern.
  • Melde dich möglichst früh bei der Führungskraft und der Personalabteilung und reiche die Sterbeurkunde als Nachweis nach.
  • Reichen die Tage nicht: unbezahlten Urlaub, Resturlaub, Überstundenabbau oder – bei echter Belastungsreaktion – eine ärztliche Krankschreibung besprechen.

Ein fertiges Schreiben für den Antrag auf Sonderurlaub findest du hier:

Zeitliche Übersicht — was wann erledigen

Diese Übersicht zeigt, was wirklich dringend ist – und was warten darf. Verteile Aufgaben bewusst im Familien- oder Freundeskreis; niemand muss das allein schaffen.

ZeitraumAufgaben
SofortArzt rufen und Totenschein ausstellen lassen, engste Familie informieren, Bestatter beauftragen
1–3 TageSterbefall beim Standesamt anzeigen, Sterbeurkunden beantragen, Bestattung und Trauerfeier planen
Erste WocheBank informieren, Arbeitgeber melden und Sonderurlaub klären, Lebens- und Unfallversicherung melden, Rentenversicherung informieren
Erste 4 WochenVerträge kündigen (Telefon, Strom, Rundfunkbeitrag, Abos), Mietvertrag mit Sonderkündigungsrecht beenden, Wohnungsauflösung planen, Erbangelegenheiten starten
6 WochenLetzte Frist für die Ausschlagung der Erbschaft beim Nachlassgericht
3–6 MonateErbschein beantragen, Erbengemeinschaft auseinandersetzen, Erbschaft beim Finanzamt anzeigen, letzte Steuererklärung des Verstorbenen
Die interaktive Checkliste von Wegbegleiter macht aus diesem Plan eine Liste zum Abhaken – mit Notizfeldern pro Aufgabe, Fristenhinweisen und PDF-Export für die ganze Familie.

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Häufige Fragen

Spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeorts. In der Praxis werden 3 Werktage akzeptiert.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung für Deutschland und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Bestattungsrecht ist Ländersache und kann abweichen.

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