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Ratgeber · Erbe & Nachlass

Erbschein beantragen — so geht's Schritt für Schritt

Der Erbschein ist das wichtigste Schlüsseldokument für Erben: Er beweist, wer erbt und zu welchem Anteil. Banken, Versicherungen und Behörden verlangen ihn oft, bevor Vermögen ausgezahlt oder Immobilien umgeschrieben werden. Dieser Ratgeber erklärt Kosten, Dauer, Unterlagen und Ablauf für Deutschland, die Schweiz und Österreich – klar und verständlich.

Aktualisiert: August 2026

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Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbfolge rechtsverbindlich feststellt. Er beantwortet zwei zentrale Fragen: Wer ist Erbe und zu welchem Anteil erbt er? Damit dient der Erbschein als Nachweis gegenüber Dritten – Banken, Grundbuchämtern, Versicherungen, Fahrzeugzulassungsstellen und weiteren Behörden. Ohne Erbschein können Erben oft nicht auf das Vermögen des Verstorbenen zugreifen, da diese Stellen die berechtigten Personen nicht eigenständig ermitteln dürfen.

  • Der Erbschein beweist die Erbberechtigung aller Erben oder einer bestimmten Erbengruppe.
  • Er wird in Deutschland vom Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen ausgestellt.
  • Für die Bearbeitung fallen Gerichtskosten an, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten.
  • Der Erbschein ist grundsätzlich für alle Erben gemeinsam oder für Einzelpersonen möglich.
Wichtig: Der Erbschein gilt nur für die vermögensrechtliche Erbfolge. Er ersetzt kein Erbschaftssteuerfreibetrags-Formular und befreit nicht von der Steuererklärung des Erblassers.

Wann brauchst du einen Erbschein — und wann nicht?

Nicht in jedem Fall ist ein Erbschein zwingend. Viele Erben machen sich unnötig Stress, weil sie glauben, das Dokument sei immer erforderlich. In Wahrheit hängt es davon ab, welche Vermögenswerte vorhanden sind und welche Nachweismöglichkeiten bereits existieren.

Du brauchst einen Erbschein, wenn …

  • Kein Testament vorhanden ist und die gesetzliche Erbfolge nachgewiesen werden muss.
  • Eine Bank, Versicherung oder andere Stelle einen Erbschein ausdrücklich verlangt.
  • Eine Immobilie im Nachlass vorhanden ist und eine Grundbuchänderung nötig wird.
  • Fahrzeuge, Wertpapiere oder wertvolle Gegenstände verkauft oder übertragen werden sollen.
  • Mehrere Erben gemeinsam handeln müssen und ihre Erbengemeinschaft nachweisen müssen.

Du brauchst keinen Erbschein, wenn …

  • Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt, das bereits die Erben benennt.
  • Eine Vollmacht über den Tod hinaus für das Bankkonto besteht und die Bank diese akzeptiert.
  • Der Nachlasswert sehr gering ist und alle betroffenen Stellen darauf verzichten.
  • Vermögenswerte bereits im Alleineigentum des Erben standen, zum Beispiel gemeinsames Girokonto mit Überlebensklausel.
Praxistipp: Rufe vor dem Antrag bei der betroffenen Bank oder dem Versicherer an. Manchmal reicht ein beglaubigtes Testament oder eine einfache Erbnachweis-Erklärung – und du sparst dir Zeit und Kosten.

Erbschein beantragen in Deutschland

In Deutschland ist der Erbschein zuständigkeitsmässig beim Nachlassgericht anzusuchen. Das Nachlassgericht ist in der Regel das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen. Der Antrag kann persönlich gestellt, per Post eingereicht oder über einen Notar vermittelt werden. Viele Erben wählen den Notar, weil er die Unterlagen prüft, die Antragstellung korrekt aufsetzt und später die Übertragung von Immobilien oder Konten begleitet.

Nötige Unterlagen für den Erbscheinsantrag

  • Sterbeurkunde des Verstorbenen (mehrfach beglaubigt, je nach Anzahl der Erben).
  • Personalausweis oder Reisepass der Erben sowie ggf. Geburtsurkunden.
  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch des Verstorbenen, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil.
  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden – in der Originalfassung.
  • Erbverzichtserklärungen oder andere erbrechtliche Vereinbarungen, falls relevant.
  • Eidesstattliche Versicherung nach § 2355 BGB über die Richtigkeit der Angaben.

Kosten für den Erbschein in Deutschland

Die Gerichtskosten berechnen sich nach dem reinen Nachlasswert zum Zeitpunkt des Todes. Hinzu kommen Auslagen für beglaubigte Kopien, Notar und Post. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die reine Gerichtsgebühr gemäss dem Kostenverzeichnis des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) ohne Mehrwertsteuer:

NachlasswertGeschätzte Gerichtsgebühr
10.000 €ca. 150 €
50.000 €ca. 330 €
100.000 €ca. 546 €
250.000 €ca. 1.070 €
500.000 €ca. 1.870 €

Bei mehreren Erben kann sich der Antrag lohnen, wenn jeder Erbe einen eigenen Erbschein benötigt. Bei einer Erbengemeinschaft ist gemeinschaftlicher Antrag möglich, was die Kosten für beglaubigte Urkunden teilt. Rechne zusätzlich mit Notargebühren, wenn du einen Notar beauftragst, und mit Auslagen für beglaubigte Kopien der Sterbeurkunde.

Die Dauer beträgt in der Regel 4 bis 12 Wochen. Bei komplexen Fällen, fehlenden Unterlagen oder strittigen Erben kann das Verfahren mehrere Monate dauern. Wenn die Erben uneinig sind, kann das Gericht den Erbschein sogar vorläufig verweigern.

Erbenbescheinigung in der Schweiz

In der Schweiz gibt es kein dem deutschen Erbschein vollständig gleichwertiges Dokument. Stattdessen wird je nach Kanton und Situation eine Erbenbescheinigung, Erbbescheinigung oder ein amtlicher Erbnachweis ausgestellt. Diese Bescheinigung dient ähnlich wie ein Erbschein dazu, gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden nachzuweisen, wer Erbe ist und zu welchem Anteil.

Wo beantragst du die Erbenbescheinigung?

Die zuständige Stelle ist kantonal unterschiedlich geregelt. In vielen Kantonen ist das Bezirksgericht oder die zuständige Zivilrechtsabteilung zuständig. In anderen Kantonen erledigt die Gemeindeverwaltung oder das Teilungsamt die Ausstellung. Am besten fragst du direkt beim Einwohnerkontrollamt oder beim Friedensrichteramt des Wohnortkantons des Verstorbenen nach.

Unterlagen und Kosten

  • Sterbeurkunde des Verstorbenen, ausgestellt vom Zivilstandsamt.
  • Familienschein oder aktueller Auszug aus dem Zivilstandsregister.
  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden.
  • Identitätskarten der Erben.
  • Kosten: Kantonal unterschiedlich, meist zwischen CHF 100 und CHF 500, zuzüglich beglaubigter Kopien und Auslagen.
Dauer: Die Erbenbescheinigung liegt in der Schweiz meist nach 2 bis 8 Wochen vor. Bei kantonalen Unterschieden in der Zuständigkeit und bei vollständigem Unterlagenpaket kann es schneller gehen.

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Einantwortungsurkunde in Österreich

In Österreich ist der korrekte Begriff Einantwortungsbeschluss oder Einantwortungsurkunde. Das Verfahren wird als Verlassenschaftsverfahren beim zuständigen Bezirksgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen geführt. Anders als in Deutschland wird hier ein Gerichtskommissär bestellt, der den Nachlass inventarisiert und die Erben ermittelt.

Ablauf des Verlassenschaftsverfahrens

  • Antrag oder Einleitung durch Erben, Anwalt, Notar oder vom Amts wegen.
  • Bestellung eines Notars oder Rechtsanwalts als Gerichtskommissär.
  • Inventarstellung des Nachlasses und Feststellung aller Erben.
  • Aufruf der Gläubiger im Ediktsfile oder Amtsblatt.
  • Ausstellung der Einantwortungsurkunde für die berechtigten Erben.

Die Dauer ist in Österreich oft länger als in Deutschland oder der Schweiz. Insbesondere bei Immobilien, unbekannten Erben oder unklaren Verhältnissen kann das Verfahren 6 bis 12 Monate dauern. Die Kosten richten sich nach der Höhe des Nachlasses und dem Umfang der gerichtlichen Tätigkeit, zuzüglich der Kosten für den Gerichtskommissär.

Hilfreich dazu: Unser kostenloser Erbquotenrechner zeigt dir, welche Anteile in verschiedenen Ländern gesetzlich vorgesehen sind.

Vergleichstabelle Deutschland — Schweiz — Österreich

Die drei Länder unterscheiden sich deutlich im Namen, in der zuständigen Stelle und in der Dauer. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Punkte zusammen, damit du schnell den Überblick behältst, wenn du in mehreren Ländern verwandte Angehörige betreust oder selbst in einem anderen Land erbst.

MerkmalDeutschlandSchweizÖsterreich
BezeichnungErbscheinErbenbescheinigung / ErbbescheinigungEinantwortungsbeschluss / -urkunde
Zuständige StelleNachlassgericht (Amtsgericht)Bezirksgericht / Gemeinde / Teilungsamt (kantonal)Bezirksgericht
AntragPersönlich, schriftlich oder über NotarSchriftlich oder über Notar (kantonal)Gerichtskommissär-Verfahren
Dauer4–12 Wochen2–8 Wochen6–12 Monate
KostenNachlasswertabhängig (siehe Tabelle oben)CHF 100–500+Nachlasswertabhängig + Kommissär
BesonderheitGilt für alle Erben gemeinsam oder einzelnKantonal sehr unterschiedlichGerichtskommissär inventarisiert

Tipps und häufige Fehler

Der Antrag auf einen Erbschein oder dessen ausländische Pendants ist nicht kompliziert, aber er ist fehleranfällig. Wer einige Grundregeln beachtet, spart sich Nachfragen, Verzögerungen und unnötige Kosten. Besonders wichtig ist eine gute Vorbereitung der Unterlagen und die frühe Klärung, wer den Antrag stellt.

  • Nicht zu lange warten: Manche Banken sperren Konten nach dem Tod, bis ein Nachweis über die Erben vorliegt. Je eher du den Antrag stellst, desto eher kannst du auf das Vermögen zugreifen.
  • Alle Unterlagen vorher zusammensuchen: Fehlende Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden verzögern das Verfahren um Wochen. Bestelle frühzeitig beglaubigte Kopien.
  • Bei Erbengemeinschaft gemeinsam antragen: Ein gemeinschaftlicher Erbschein ist oft günstiger und verhindert Missverständnisse zwischen den Miterben.
  • Vollmachten prüfen: Wenn der Verstorbene Vollmachten über den Tod hinaus erteilt hat, kann der Zugriff auf Konten schneller gehen als über den Erbschein.
  • Erbschein kann wieder eingezogen werden: Wenn sich herausstellt, dass der Erbschein auf falschen Angaben beruht, kann das Gericht ihn zurückfordern. Halte alle Angaben wahrheitsgemäss.

Passende Vorlagen findest du in unserer Briefvorlagen-Sammlung: Kündigungen, Behördenanfragen und Infoschreiben an Arbeitgeber oder Versicherungen.

Hinweis: Der Erbschein berechtigt zwar zur Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses, ersetzt aber keine Steuerberatung. Für Erbschaftssteuererklärungen und komplexe Nachlassaufteilungen empfehlen wir dir einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht.

Häufige Fragen zum Erbschein

Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert. Für ein Vermögen von 10.000 € betragen sie rund 150 €, bei 100.000 € etwa 546 € und bei 500.000 € etwa 1.870 €. Gerichtskosten, Notargebühren und Auslagen können hinzukommen.
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