Bankkonto nach Todesfall in der Schweiz: Was passiert und was Sie tun müssen
Was passiert mit den Bankkonten, wenn jemand stirbt? Werden Konten sofort gesperrt? Können laufende Rechnungen noch bezahlt werden? Und wie kommen die Erben an das Geld? Diese Fragen beschäftigen Angehörige unmittelbar nach einem Todesfall – und die Antworten sind nicht immer einfach. Dieser Leitfaden erklärt alles, was Sie über Bankkonten, Hypotheken, Schliessfächer und Wertschriften im Todesfall wissen müssen. Die Wegbegleiter-App hilft Ihnen, den Überblick zu behalten – mit Checklisten, Briefvorlagen und einer verschlüsselten <a href="/ratgeber/notfallmappe-fuer-angehoerige" class="text-[#6B2D3E] underline underline-offset-2 hover:text-[#C4954A]">Notfallmappe</a> für alle wichtigen Dokumente.
Was passiert sofort nach dem Todesfall?
Sobald die Bank vom Tod eines Kontoinhabers erfährt, wird sie tätig. Was genau passiert mit den Konten – und welche Vollmachten gelten weiter?
Die Bank muss informiert werden
Sobald die Bank vom Tod eines Kontoinhabers erfährt – sei es durch Angehörige, durch die Behörden oder über die Zivilstandsmeldung – wird sie tätig. Es gibt keine gesetzliche Frist, innerhalb derer Sie die Bank informieren müssen. Trotzdem sollten Sie dies möglichst rasch tun, um Klarheit zu schaffen und unberechtigte Abbuchungen zu verhindern.
Für die Meldung benötigen Sie:
- Eine Kopie der Sterbeurkunde
- Ihre eigene Legitimation (ID oder Pass)
- Falls vorhanden: Angaben zur Kontonummer oder Kundenbeziehung
Werden die Konten gesperrt?
Die gängige Annahme lautet: Ja, die Konten werden sofort eingefroren. Die Realität ist differenzierter.
Einzelkonten: Die Bank sperrt in der Regel den Zugang für Dritte, bis die Erbberechtigung nachgewiesen ist. Daueraufträge und Lastschriften (Miete, Versicherungsprämien, Krankenkasse) laufen aber zunächst weiter, sofern genügend Deckung vorhanden ist. Das ist wichtig, denn so werden laufende Verpflichtungen des Nachlasses weiterhin bedient.
Gemeinschaftskonten (Und-Konten): Bei einem Und-Konto braucht es die Unterschrift aller Kontoinhaber. Nach einem Todesfall können die überlebenden Inhaber nur noch gemeinsam mit den Erben über das Konto verfügen.
Oder-Konten: Bei einem Oder-Konto kann jeder Inhaber einzeln über das Konto verfügen. Der überlebende Kontoinhaber behält den Zugang – zumindest bis die Erben ihre Rechte geltend machen.
Vollmachten: Gelten sie über den Tod hinaus?
Eine Bankvollmacht erlischt in der Schweiz nicht automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers. Eine Vollmacht, die ausdrücklich als «über den Tod hinaus gültig» erteilt wurde, bleibt bestehen. Der Bevollmächtigte kann weiterhin auf das Konto zugreifen.
Aber Vorsicht: Die Erben können die Vollmacht jederzeit widerrufen. Und die Bank kann – muss aber nicht – nach Kenntnis des Todesfalls den Zugang des Bevollmächtigten einschränken, bis die Erbverhältnisse geklärt sind.
In der Praxis handhaben die Banken dies unterschiedlich. Manche sperren alles, andere lassen den Bevollmächtigten gewähren. Klären Sie dies direkt mit der Bank.
Wie kommen die Erben an das Geld?
Um über die Konten der verstorbenen Person verfügen zu können, brauchen die Erben einen Erbschein. Hier erfahren Sie, welche Dokumente die Bank verlangt und wie eine Erbengemeinschaft vorgeht.
Der Erbschein als Schlüssel
Um über die Konten der verstorbenen Person verfügen zu können, brauchen die Erben einen Erbschein (auch Erbbescheinigung genannt). Dieses amtliche Dokument weist sie als erbberechtigte Personen aus.
Den Erbschein beantragen Sie bei der zuständigen kantonalen Behörde – je nach Kanton beim Bezirksgericht, Notariat oder Erbschaftsamt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 8 Wochen.
Manche Banken akzeptieren auch ein Testament zusammen mit dem behördlichen Eröffnungsprotokoll als vorläufigen Nachweis. Fragen Sie direkt bei der Bank nach, welche Dokumente konkret verlangt werden.
Welche Dokumente will die Bank?
Die Anforderungen variieren je nach Bank, aber typischerweise werden verlangt:
- Erbschein oder Erbbescheinigung (Original oder beglaubigte Kopie)
- Sterbeurkunde
- Legitimation aller Erben (ID oder Pass)
- Bei Vertretung: Vollmacht der Miterben
- Bei Willensvollstreckung: Ernennungsurkunde des Willensvollstreckers
Tipp: Bestellen Sie mehrere Originale des Erbscheins, wenn die verstorbene Person Konten bei verschiedenen Banken hatte. Jede Bank verlangt in der Regel ein eigenes Exemplar – zumindest vorübergehend.
Was passiert bei mehreren Erben?
Gibt es mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Alle Erben müssen gemeinsam über die Konten verfügen – kein einzelner Erbe kann allein Geld abheben oder Überweisungen tätigen.
In der Praxis einigen sich die Erben oft darauf, einen von ihnen oder den Willensvollstrecker zu bevollmächtigen, die Bankgeschäfte abzuwickeln. Diese Vollmacht muss von allen Erben unterschrieben werden.
Wichtig: Die Bank gibt in der Regel erst dann Geld frei, wenn alle Erben ihre Zustimmung gegeben haben oder ein Erbteilungsvertrag vorliegt.
Laufende Zahlungen und Verpflichtungen
Nicht alle Zahlungen stoppen mit dem Tod. Welche Verpflichtungen weiterlaufen und welche Sie aktiv beenden müssen.
Daueraufträge und Lastschriften
Laufende Zahlungen wie Miete, Krankenkasse, Strom und Telefon werden in der Regel weiterhin ausgeführt, solange das Konto gedeckt ist. Das ist sinnlich, denn diese Verpflichtungen bestehen nach dem Tod fort und gehen auf den Nachlass über.
Prüfen Sie trotzdem regelmässig die Kontoauszüge. Stoppen Sie Zahlungen, die nicht mehr benötigt werden – etwa Abonnements, Mitgliedschaften oder Spendenverpflichtungen. Dafür brauchen Sie je nach Bank den Erbschein oder zumindest die Sterbeurkunde.
Eingehende Zahlungen
Auch eingehende Zahlungen laufen weiter: AHV-Rente, Pensionskassenrente, Lohnfortzahlungen, Zinsen. Die AHV-Rente des laufenden Monats steht den Erben zu. Die Rente des Folgemonats muss zurückerstattet werden, falls sie bereits überwiesen wurde.
Informieren Sie die AHV-Ausgleichskasse und die Pensionskasse möglichst rasch, um Überzahlungen zu vermeiden.
Kreditkarten
Kreditkarten der verstorbenen Person sollten Sie sofort sperren lassen. Informieren Sie den Kreditkartenanbieter über den Todesfall und senden Sie eine Kopie der Sterbeurkunde. Noch offene Abrechnungen gehen zu Lasten des Nachlasses.
Bei Partnerkarten, die auf den Namen des überlebenden Partners lauten, können Sie in der Regel eine eigene Hauptkarte beantragen.
Hypotheken und Kredite
Eine Hypothek erlischt nicht mit dem Tod. Sie geht auf die Erben über – zusammen mit der Immobilie. Was bedeutet das konkret?
Was passiert mit der Hypothek?
Eine Hypothek erlischt nicht mit dem Tod. Sie geht auf die Erben über – zusammen mit der Immobilie. Die Bank wird die Erben kontaktieren und die weitere Abwicklung besprechen.
Mögliche Szenarien:
Erben behalten die Immobilie: Die Hypothek wird auf den oder die Erben umgeschrieben. Die Bank prüft, ob die Erben die Tragbarkeit erfüllen. In der Regel wird die Hypothek zu den bestehenden Konditionen weitergeführt.
Erben verkaufen die Immobilie: Die Hypothek wird aus dem Verkaufserlös zurückbezahlt. Die Bank erhebt in der Regel keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Tod des Hypothekarnehmers.
Erben können die Hypothek nicht tragen: Sprechen Sie frühzeitig mit der Bank. Oft lassen sich Lösungen finden – etwa eine Verlängerung der Amortisationsfrist oder eine Anpassung der Konditionen.
Privatkredite und Leasingverträge
Privatkredite und Leasingverträge gehen auf die Erben über. Prüfen Sie, ob eine Restschuldversicherung besteht – diese übernimmt in manchen Fällen die ausstehende Schuld.
Bei Autoleasing: Der Vertrag geht auf die Erben über. Sie können das Fahrzeug übernehmen (und den Vertrag weiterführen), den Vertrag vorzeitig auflösen (mit allfälligen Kosten) oder das Fahrzeug zum Restwert kaufen.
Schliessfächer und Tresore
Bankschliessfächer werden nach dem Todesfall gesperrt. Der Zugang ist nur noch mit Erbschein und in Anwesenheit aller Erben möglich.
Zugang zum Schliessfach
Bankschliessfächer werden nach dem Todesfall gesperrt. Der Zugang ist nur noch mit Erbschein und in Anwesenheit aller Erben (oder eines Bevollmächtigten) sowie eines Bankvertreters möglich.
Die Bank erstellt bei der Öffnung ein Inventar des Schliessfachinhalts. Dieses Inventar ist für die Erbschaftssteuererklärung relevant.
Wichtig: Falls Sie vermuten, dass sich im Schliessfach ein Testament befindet, informieren Sie die zuständige Behörde. Das Testament muss der Behörde übergeben werden – das Zurückhalten ist strafbar.
Wertschriften und Depots
Wertschriftendepots (Aktien, Obligationen, Fonds) werden nach dem Todesfall nicht automatisch verkauft. Sie gehen als Teil des Nachlasses auf die Erben über.
Die Erben können:
- Die Wertschriften behalten und das Depot umschreiben lassen
- Einzelne Positionen verkaufen
- Das gesamte Depot auflösen
Beachten Sie: Kursschwankungen können den Wert des Nachlasses verändern. Wenn die Erbteilung länger dauert, kann es sinnvoll sein, das Portfolio professionell überwachen zu lassen.
Konten finden: Was, wenn Sie nicht alles kennen?
Nicht immer ist klar, bei welchen Banken die verstorbene Person Konten hatte. Diese Quellen und Verfahren helfen bei der Recherche.
Nachforschungen bei Banken
Nicht immer ist klar, bei welchen Banken die verstorbene Person Konten hatte. Folgende Quellen helfen:
- Steuerunterlagen: Die letzte Steuererklärung listet in der Regel alle Konten und Depots auf
- Kontoauszüge und Korrespondenz: Durchsuchen Sie die Post und E-Mails
- Versicherungspolicen: Dort sind oft Kontoverbindungen hinterlegt
- Arbeitgeber: Lohnkonto-Angaben
Nachrichtenlose Vermögen
Finden die Erben trotz Nachforschungen nicht alle Konten, kann das Schweizer Bankenombudsman-Verfahren helfen. Die Schweizerische Bankiervereinigung bietet einen Suchdienst für nachrichtenlose Vermögen an. Die Gebühr beträgt CHF 100 pro Anfrage.
Seit 2015 sind Schweizer Banken zudem verpflichtet, nachrichtenlose Konten zu identifizieren und die Kontaktaufnahme mit den Berechtigten zu versuchen.
Digitale Bankbeziehungen und Neobanken
Immer mehr Menschen nutzen Online-Banken und Trading-Apps. Diese Konten werden leicht übersehen und verlangen besondere Aufmerksamkeit.
Online-Banking und Trading-Apps
Immer mehr Menschen nutzen Online-Banken (Revolut, Wise, Neon) und Trading-Apps (Swissquote, Interactive Brokers). Diese Konten sind oft nicht in der Steuererklärung erfasst und werden leicht übersehen.
Prüfen Sie das Smartphone und die E-Mails der verstorbenen Person auf Hinweise. Die meisten Neobanken haben spezielle Prozesse für den Todesfall – in der Regel müssen Sie den Kundendienst kontaktieren und eine Sterbeurkunde einsenden.
Kryptowährungen
Hat die verstorbene Person Kryptowährungen besessen, benötigen Sie den privaten Schlüssel oder die Zugangsdaten zum Wallet. Ohne diese sind die Kryptowährungen unwiderruflich verloren. Prüfen Sie, ob Zugangsdaten in einem Passwort-Manager, einem Notizbuch oder einem physischen Backup (Seed Phrase) hinterlegt sind.
Praktische Tipps
Melden Sie den Todesfall rasch. Je früher die Bank informiert ist, desto schneller kann der Prozess beginnen. Unnötige Abbuchungen werden gestoppt, und die Erben gewinnen Zeit.
Bewahren Sie alle Dokumente auf. Jede Kommunikation mit der Bank sollte schriftlich erfolgen. Heben Sie Kopien von Sterbeurkunden, Erbscheinen und Korrespondenz auf.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Die Bank hat kein Recht, die Erben zu schnellen Entscheidungen zu drängen – etwa beim Verkauf von Wertschriften oder der Auflösung von Konten.
Nutzen Sie digitale Hilfsmittel. Mit der Wegbegleiter-App behalten Sie den Überblick über alle Bankbeziehungen, Fristen und Dokumente. Checklisten führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, und in der verschlüsselten Notfallmappe sind alle Unterlagen sicher abgelegt. Kostenlos starten auf wegbegleiterapp.com.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung. Die Regelungen können je nach Bank und Kanton variieren. Stand: August 2026.
Häufige Fragen
- Werden Bankkonten nach einem Todesfall sofort gesperrt?
- Bei Einzelkonten sperrt die Bank den Zugang für Dritte, bis die Erbberechtigung nachgewiesen ist. Daueraufträge und Lastschriften laufen aber zunächst weiter, sofern das Konto gedeckt ist. Bei Oder-Konten behält der überlebende Inhaber den Zugriff, bei Und-Konten ist die Unterschrift aller Inhaber nötig.
- Welche Dokumente braucht die Bank, um den Erben den Zugang zu gewähren?
- Typischerweise Erbschein oder Erbbescheinigung, Sterbeurkunde, Legitimation aller Erben und bei Vertretung eine Vollmacht der Miterben. Bei Konten bei mehreren Banken empfiehlt es sich, mehrere Originale des Erbscheins zu bestellen.
- Gilt eine Bankvollmacht über den Tod hinaus?
- Eine ausdrücklich «über den Tod hinaus» erteilte Vollmacht erlischt in der Schweiz nicht automatisch mit dem Tod. Die Erben können sie aber jederzeit widerrufen, und die Bank kann den Zugang einschränken, bis die Erbverhältnisse geklärt sind.
- Was passiert mit der Hypothek, wenn der Hypothekarnehmer stirbt?
- Die Hypothek erlischt nicht, sondern geht zusammen mit der Immobilie auf die Erben über. Behalten die Erben die Immobilie, wird die Hypothek auf sie umgeschrieben. Beim Verkauf wird sie aus dem Erlös zurückbezahlt, meist ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
- Wie finde ich alle Bankkonten der verstorbenen Person?
- Die letzte Steuererklärung, Kontoauszüge, Versicherungsunterlagen und Angaben des Arbeitgegers geben Hinweise. Bei nachrichtenlosen Vermögen hilft der Suchdienst der Schweizerischen Bankiervereinigung (Gebühr CHF 100 pro Anfrage). Online-Banken und Kryptowährungen sollten zusätzlich geprüft werden.
- Was passiert mit dem Bankschliessfach nach dem Todesfall?
- Das Schliessfach wird gesperrt. Der Zugang ist nur mit Erbschein und in Anwesenheit aller Erben oder eines Bevollmächtigten sowie eines Bankvertreters möglich. Die Bank erstellt bei der Öffnung ein Inventar, das für die Erbschaftssteuererklärung relevant ist.
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