Wohnung auflösen nach Todesfall — 8-Länder-Übersicht
Die <a href="/ratgeber/wohnungsaufloesung-schweiz" class="text-[#6B2D3E] underline underline-offset-2 hover:text-[#C4954A]">Wohnungsauflösung</a> ist emotional und organisatorisch anspruchsvoll. Wichtig: nicht zu früh räumen und die Erben einbeziehen.
Wann räumen?
Nicht sofort. Der Mietvertrag läuft weiter. Sonderkündigungsfristen: Deutschland 3 Monate (§ 580 BGB), Schweiz nächster gesetzlicher Termin (Art. 266i OR), Österreich Eintrittsrecht innert 1 Monat (§ 14 MRG), Frankreich 1 Monat (Loi 1989), Italien 6 Monate (Art. 6 L. 392/1978).
Ablauf (in allen Ländern gleich)
Zuerst Dokumente und Wertgegenstände sichern — vor allem Testamente, Policen, Schmuck und Fotos. Dann Inventar erstellen und fotografieren. Dann alle Erben einbeziehen, denn alle haben Anspruch. Dann Verwertbares verkaufen oder spenden, danach die Räumung und zuletzt die Übergabe an den Vermieter mit Protokoll.
Kosten professionelle Räumung
Deutschland: 1-Zimmer 800–2.500 EUR, 3-Zimmer 1.500–5.000 EUR. Schweiz ca. 20–30 % teurer. Frankreich: 1-Zimmer 500–1.500 EUR, 3-Zimmer 1.000–3.000 EUR.
Wohin spenden?
Deutschland: Caritas-Möbellager, Sozialkaufhaus, eBay Kleinanzeigen. Schweiz: Brockenhaus, Caritas, Ricardo.ch. Österreich: Carla (Caritas), willhaben.at. Frankreich: Emmaüs, Secours populaire, Le Bon Coin. Italien: Caritas, Mercatino dell'usato, Subito.it. Belgien: Les Petits Riens, Oxfam, 2ememain.be. Alle länderspezifischen Checklisten findest du kostenlos auf wegbegleiterapp.com.
Häufige Fragen
- Darf ich als Erbe allein räumen?
- Nur mit Zustimmung der Miterben. In einer Erbengemeinschaft entscheiden alle gemeinsam.
- Kann das Räumen als Annahme des Erbes gelten?
- Ja. Wer Gegenstände an sich nimmt, kann als Erbe gelten — vor der Ausschlagung nur Dokumente sichern.
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