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Ratgeber · Versicherungen

Versicherungen nach Todesfall kündigen — die vollständige Liste

Nach einem Todesfall müssen viele Versicherungen gekündigt, einige umgeschrieben und einige auf keinen Fall gekündigt werden. Diese Liste zeigt für jede Sparte, was zu tun ist – mit Fristen für die Schweiz, Deutschland und Österreich.

Aktualisiert: August 2026

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Welche Versicherungen müssen gekündigt werden?

Verträge, die ausschliesslich die verstorbene Person absichern, enden entweder automatisch mit dem Tod oder müssen aktiv gekündigt werden. Grundlage für die Übersicht sind die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate: Dort erscheint jede Prämienzahlung. Ergänzen Sie die Liste mit den Policen aus den Unterlagen und den Angaben des Arbeitgebers.

VersicherungWas tun?Hinweis
Krankenkasse / KrankenversicherungSofort meldenEndet auf den Todestag, Prämien werden anteilig zurückerstattet
PrivathaftpflichtKündigen oder umschreibenBei Familienpolice: auf überlebenden Partner umschreiben
HausratversicherungUmschreiben oder kündigenSolange die Wohnung besteht, Deckung nicht aufgeben
RechtsschutzversicherungKündigen oder umschreibenFamilienrechtsschutz läuft für Angehörige oft weiter
Motorfahrzeug-/Kfz-VersicherungKündigen nach AbmeldungErst nach Verkauf, Abmeldung oder Halterwechsel
Reise- und Assistance-VersicherungKündigenBei Jahrespolicen anteilige Rückerstattung verlangen
Handy-, Geräte- und GarantieversicherungKündigenHäufig an den Mobilfunkvertrag gekoppelt

Kündigen Sie schriftlich, mit Sendungsnachweis, unter Angabe der Policennummer und mit beiliegender Kopie der Sterbeurkunde. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Vertragsende – dieses Dokument brauchen Sie später für die Nachlassabrechnung.

Welche Versicherungen NICHT kündigen — sondern Auszahlung beantragen

Der teuerste Fehler nach einem Todesfall ist die Kündigung einer Versicherung, die im Todesfall gerade leisten würde. Diese Verträge werden gemeldet, nicht gekündigt.

  • Lebens- und Todesfallversicherung: Todesfallleistung beantragen, oft eine fünf- bis sechsstellige Summe.
  • Sterbegeldversicherung: deckt Bestattungskosten, wird direkt an die begünstigte Person oder das Bestattungsinstitut ausbezahlt.
  • Unfallversicherung: Bei Tod durch Unfall wird eine separate Todesfallsumme fällig – auch dann, wenn der Unfall Wochen zurückliegt.
  • Restschuldversicherung zu Krediten und Hypotheken: tilgt die Restschuld ganz oder teilweise.
  • Berufliche Vorsorge, Pensionskasse oder Rentenversicherung: Hinterlassenenleistungen anmelden.
  • Reiseversicherung mit Todesfallschutz, falls der Tod auf einer Reise eingetreten ist.
Prüfen Sie vor jeder Kündigung: Sieht der Vertrag eine Leistung im Todesfall vor? Wenn ja, zuerst Leistung beantragen – der Vertrag endet danach ohnehin von selbst. Details dazu im Ratgeber zur Lebensversicherung im Todesfall.

Welche Versicherungen auf den Ehepartner umschreiben?

War die verstorbene Person Versicherungsnehmerin einer Police, von der die ganze Familie profitiert, wäre eine Kündigung fatal: Der überlebende Partner stünde ohne Deckung da. Diese Verträge werden auf den überlebenden Partner umgeschrieben. Rechtlich geht der Vertrag ohnehin auf die Erben über; die Umschreibung stellt nur klar, wer künftig Versicherungsnehmer ist.

  • Hausratversicherung: bleibt bestehen, Versicherungsnehmer wechselt. Prüfen Sie gleichzeitig die Versicherungssumme, wenn Hausrat abgeht.
  • Privathaftpflicht: Familienpolice auf Einzelpolice umstellen – meist wird die Prämie günstiger.
  • Rechtsschutz: Familienrechtsschutz weiterführen, besonders wichtig bei laufenden Erbstreitigkeiten.
  • Gebäudeversicherung: bei geerbter Liegenschaft zwingend weiterführen und auf die Erbengemeinschaft umschreiben.
  • Motorfahrzeugversicherung: bei Halterwechsel auf den neuen Halter umschreiben, statt zu kündigen – der Schadenfreiheitsrabatt kann teilweise übernommen werden.

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Fristen beachten

Der Tod ist bei den meisten Sachversicherungen ein ausserordentlicher Kündigungsgrund. Trotzdem gelten unterschiedliche Fristen, und einige Verträge laufen ohne aktives Handeln weiter.

SparteFrist / WirkungPraxis
Krankenkassesofort, endet auf TodestagPrämien ab Folgetag zurückfordern
Haftpflicht / Hausratmeist zum MonatsendeErben können ausserordentlich kündigen
Motorfahrzeug / Kfzin der Regel 4 Wochen ab Kenntniserst nach Abmeldung oder Halterwechsel
Rechtsschutzzum nächsten Monats- oder VertragsendeUmschreibung meist günstiger
Abos und Geräteversicherungenvertraglich, oft 1–3 MonateSonderkündigungsrecht geltend machen

Berufen Sie sich im Kündigungsschreiben ausdrücklich auf den Todesfall als ausserordentlichen Kündigungsgrund. Viele Gesellschaften akzeptieren dann eine Beendigung auf das Todesdatum statt auf das reguläre Vertragsende.

Briefvorlagen für jede Kündigung

Ein Kündigungsschreiben nach einem Todesfall braucht immer dieselben Bestandteile: Policennummer, Name und Geburtsdatum der verstorbenen Person, Todesdatum, die ausdrückliche Erklärung der Kündigung unter Berufung auf den Todesfall, den Antrag auf anteilige Prämienrückerstattung, Ihre Bankverbindung sowie die Bitte um schriftliche Bestätigung.

  • Immer eingeschrieben oder mit Sendungsnachweis versenden.
  • Nur beglaubigte Kopien der Sterbeurkunde beilegen, keine Originale.
  • Jede Kündigung mit Datum in einer Liste festhalten und die Bestätigung ablegen.
  • Bei mehreren Verträgen beim selben Anbieter ein Schreiben pro Police verwenden.
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Schweiz vs. Deutschland vs. Österreich — Unterschiede

Die Systematik ist ähnlich, die Details unterscheiden sich jedoch spürbar – vor allem bei der Krankenversicherung und beim Fahrzeug.

ThemaSchweizDeutschlandÖsterreich
KrankenversicherungObligatorium endet auf Todestag, Prämien anteilig zurückMitgliedschaft endet mit Todestag, Zusatzversicherungen separat kündigenPflichtversicherung endet mit Todestag, Meldung über Pensionsversicherung
FahrzeugAbmeldung beim Strassenverkehrsamt, dann KündigungAbmeldung bei der Zulassungsstelle, eVB beachtenAbmeldung bei der Zulassungsstelle bzw. Versicherung
RechtsgrundlageVVGVVG (DE) / BGBVersVG
Prämienrückerstattungüblich, pro rataüblich, pro rataüblich, pro rata
Sterbegeldprivate Sterbegeldversicherungprivate Sterbegeldversicherung, keine gesetzliche Leistung mehrteilweise Leistungen von Krankenkassen und Ländern

In allen drei Ländern gilt: Kündigen Sie nie im Voraus «auf Verdacht». Arbeiten Sie die Liste geordnet ab, sobald die Sterbeurkunden vorliegen – ohne dieses Dokument akzeptieren Versicherer die Meldung ohnehin nicht.

Häufige Fragen

Ja. Melden Sie den Todesfall der Krankenkasse umgehend – in der Schweiz endet die obligatorische Grundversicherung auf das Todesdatum, zu viel bezahlte Prämien werden zurückerstattet. Wer erst Monate später meldet, zahlt in der Zwischenzeit weiter Prämien und muss sie mühsam zurückfordern. In Deutschland und Österreich endet die Mitgliedschaft ebenfalls mit dem Todestag, Zusatzversicherungen laufen jedoch bis zur ausdrücklichen Kündigung weiter.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Versicherungs- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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