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Die ersten Stunden nach dem Todesfall
In den ersten Stunden musst du nur wenige, dafür klar definierte Dinge tun. Alles andere kann warten. Wichtig ist zuerst die ärztliche Feststellung des Todes: Rufe die Hausärztin, den Notfallarzt oder – wenn du unsicher bist, ob überhaupt noch Rettung möglich ist – die Notrufnummer 144. Die Ärztin oder der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Ohne dieses Dokument geht in der Schweiz nichts weiter: weder die Meldung beim Zivilstandsamt noch die Überführung durch ein Bestattungsunternehmen.
Tod zu Hause
Stirbt eine Person zu Hause, liegt die Verantwortung bei den Angehörigen. Rufe zuerst die Ärztin oder den Arzt. Bei einem unerwarteten oder unklaren Tod – etwa bei einem Unfall, einem Suizid oder wenn niemand die Vorgeschichte kennt – wird zusätzlich die Polizei beigezogen. Das ist ein Routineverfahren und kein Vorwurf an dich: Es dient allein der Klärung der Todesursache. Bis die Ärztin da ist, muss nichts verändert oder aufgeräumt werden. Nimm dir Zeit für den Abschied; die Verstorbene darf in der Regel bis zu 48 Stunden zu Hause bleiben.
Tod im Spital, Heim oder Hospiz
Stirbt die Person in einer Institution, übernimmt das Personal die Formalitäten: Die Todesbescheinigung wird intern ausgestellt und die Meldung an das Zivilstandsamt läuft über die Institution. Du wirst gefragt, welches Bestattungsunternehmen die Überführung übernehmen soll, und du kannst dich verabschieden. Kläre in diesem Fall früh, bis wann persönliche Gegenstände aus dem Zimmer geholt werden müssen – Heime brauchen das Zimmer oft innerhalb weniger Tage.
Angehörige informieren und Dokumente sichern
- ✦Informiere zuerst den engsten Kreis: Partnerin oder Partner, Kinder, Eltern, Geschwister. Alles Weitere kann über eine Person laufen, die Anrufe übernimmt.
- ✦Bitte jemanden aus dem Umfeld, für dich zu telefonieren – das entlastet enorm und ist kein Zeichen von Schwäche.
- ✦Sichere die wichtigen Dokumente an einem Ort: Identitätskarte oder Pass, Familienbüchlein, AHV-Ausweis, Krankenkassenkarte.
- ✦Suche Versicherungspolicen, Bankunterlagen, Mietvertrag, Pensionskassenausweis und – falls vorhanden – Testament oder Ehe- und Erbvertrag zusammen.
- ✦Notiere Passwörter oder Hinweise auf digitale Konten, solange Geräte noch entsperrt sind.
- ✦Kümmere dich um Haustiere, verderbliche Lebensmittel und offene Fenster in der Wohnung der verstorbenen Person.
Todesfall melden — Fristen und Ablauf
Der Tod muss in der Schweiz innerhalb von 2 Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeorts gemeldet werden – nicht am Wohnort, sondern dort, wo die Person gestorben ist. Zuständig sind die Angehörigen, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist. Bei einem Todesfall im Spital, Heim oder bei einem Unfall mit Polizeieinsatz erfolgt die Meldung automatisch durch die Institution beziehungsweise die Behörde.
Diese Dokumente brauchst du für die Meldung
- ✦Ärztliche Todesbescheinigung – das zentrale Dokument, ohne das nichts läuft.
- ✦Familienbüchlein oder Auszug aus dem Familienregister, bei verheirateten Personen zwingend.
- ✦Identitätskarte oder Pass der verstorbenen Person.
- ✦Bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Aufenthaltsbewilligung und allenfalls Heimatschein.
- ✦Deine eigene Identitätskarte als meldende Person.
Sterbeurkunde bestellen
Aus der Meldung entsteht die Sterbeurkunde – das Dokument, das du danach überall vorweisen musst. Bestelle gleich bei der Meldung mindestens 5 bis 10 beglaubigte Exemplare. Nachbestellungen kosten Zeit und Gebühren, und praktisch jede Stelle – Bank, Pensionskasse, Versicherung, Vermieter, Grundbuchamt – verlangt ein eigenes Exemplar. Wer zu sparsam bestellt, sitzt vier Wochen später wieder am Schalter.
Bestattung organisieren
Parallel zur Meldung beginnt die Organisation der Bestattung. Erste Anlaufstelle ist das Bestattungsamt der Wohngemeinde: Es koordiniert Friedhof, Grabstelle, Krematorium und Termin. In vielen Gemeinden ist die Grabstelle für Einwohnerinnen und Einwohner kostenlos oder stark vergünstigt – das ist ein Kostenfaktor, der oft übersehen wird.
Bestattungsart wählen
- ✦Kremation: In der Schweiz die häufigste Form, gefolgt von Urnenbeisetzung im Familien-, Reihen- oder Gemeinschaftsgrab.
- ✦Erdbestattung: Klassisches Reihen- oder Familiengrab, mit längerer Grabpflegepflicht und höheren Kosten.
- ✦Gemeinschaftsgrab: Günstig und pflegefrei, jedoch ohne individuelle Grabstelle.
- ✦Naturbestattung: Waldfriedhöfe, Aschenverstreuung in Bergen oder Gewässern – kantonal unterschiedlich geregelt und meist bewilligungspflichtig.
Prüfe zuerst, ob die verstorbene Person ihre Wünsche schriftlich festgehalten hat – in einer Bestattungsverfügung, im Testament oder in einem Vorsorgeordner. Diese Wünsche haben Vorrang vor den Vorstellungen der Angehörigen. Fehlt eine Verfügung, entscheiden die nächsten Angehörigen gemeinsam.
Fristen und Trauerfeier
Die Fristen sind kantonal geregelt: In der Regel muss die Bestattung innerhalb von 4 bis 8 Tagen nach dem Tod stattfinden. Die Trauerfeier kann kirchlich, weltlich oder ganz im kleinen Kreis gestaltet werden. Sprich früh mit dem Pfarramt oder einer freien Trauerrednerin, wähle Musik und Texte aus und lege fest, wer eingeladen wird. Eine Todesanzeige in der Regionalzeitung ist üblich, aber nicht Pflicht.
| Position | Richtwert Schweiz |
|---|---|
| Kremation, einfach | CHF 3'000 – 5'000 |
| Erdbestattung mit Trauerfeier | CHF 5'000 – 15'000 |
| Sarg oder Urne | CHF 800 – 4'000 |
| Trauerfeier, Blumen, Musik | CHF 500 – 3'000 |
| Grabstein und Grabpflege | CHF 2'000 – 6'000 |
Hol immer zwei bis drei Offerten ein und lass dir die Positionen einzeln aufschlüsseln. Manche Gemeinden übernehmen die Grundkosten einer einfachen Bestattung, wenn der Nachlass nicht ausreicht – frag beim Bestattungsamt oder der Sozialhilfe nach, bevor du Rechnungen privat begleichst.
Diese Stellen musst du informieren — komplette Liste
Der grösste Teil der Arbeit nach einem Todesfall besteht aus Meldungen und Kündigungen. Arbeite die Liste von oben nach unten ab und notiere zu jeder Stelle Datum, Ansprechperson und Referenznummer. Für jede Meldung brauchst du in der Regel eine Kopie der Sterbeurkunde und – wenn du nicht selbst Erbin oder Erbe bist – eine Vollmacht.
| Stelle | Was tun | Frist |
|---|---|---|
| AHV/IV-Stelle | Rente stoppen lassen | Sofort (besonders bei Monatsende) |
| Pensionskasse | Hinterlassenenleistungen beantragen | Innert 30 Tagen |
| Krankenkasse | Kündigen (endet am Todestag) | Sofort |
| Unfallversicherung (SUVA) | Melden bei Arbeitsunfall/Suizid | Sofort |
| Arbeitgeber | Informieren, letztes Gehalt klären | Sofort |
| Bank | Konto melden, Vollmacht prüfen | Innert weniger Tage |
| Vermieter | Mietvertrag kündigen | So bald wie möglich |
| Telefon/Internet-Anbieter | Vertrag kündigen | Keine feste Frist |
| Spitex/Mahlzeitendienst | Abmelden | Sofort |
| Vereine/Verbände/SBB-Abo | Kündigen | Keine feste Frist |
| Serafe (ehem. Billag) | Abmelden | Keine feste Frist |
| Post | Nachsendeauftrag einrichten | Nach Bedarf |
Zwei Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit. Erstens die AHV: Wird eine Rente über den Todestag hinaus ausbezahlt, fordert die Ausgleichskasse das Geld zurück – melde den Tod deshalb sofort, gerade wenn er kurz vor Monatsende eintritt. Zweitens die Bank: Mit dem Tod erlöschen Vollmachten in vielen Fällen, und das Konto wird gesperrt, bis die Erbenbescheinigung vorliegt. Laufende Daueraufträge für Miete oder Strom werden dann nicht mehr ausgeführt – kläre früh, wie diese Zahlungen weiterlaufen.
Für fast jede dieser Meldungen gibt es bei uns ein fertiges Schreiben – Adresse, Betreff und Formulierung sind vorbereitet, du ergänzt nur die Daten:
Wegbegleiter hilft dir Schritt für Schritt durch alle Aufgaben nach einem Todesfall
Wegbegleiter entdeckenErbschaft — die nächsten Schritte
Sobald die dringendsten Meldungen erledigt sind, beginnt die erbrechtliche Seite. Sie folgt in der Schweiz einem klaren Ablauf: Testament abliefern, Erbenbescheinigung beantragen, Nachlass aufnehmen, teilen.
Gibt es ein Testament?
Jede Person, die ein Testament findet oder verwahrt, ist gesetzlich verpflichtet, es unverzüglich und ungeöffnet der zuständigen Behörde abzuliefern – je nach Kanton der Gemeindeverwaltung, dem Bezirksgericht oder der Teilungsbehörde. Die Behörde eröffnet das Testament und stellt allen Beteiligten eine Kopie zu. Prüfe auch, ob ein Erbvertrag oder ein Ehevertrag besteht und ob das Testament bei einem Notariat oder der amtlichen Testamentsregisterstelle hinterlegt wurde.
Gesetzliche Erbfolge in der Schweiz
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach dem Parentelsystem: Zuerst erben die Nachkommen, gibt es keine, der elterliche Stamm, danach die Grosseltern. Der überlebende Ehegatte oder die eingetragene Partnerin erbt immer mit – neben Nachkommen die Hälfte, neben dem elterlichen Stamm drei Viertel. Zusätzlich sind Nachkommen und Ehegatten pflichtteilsgeschützt: Ihr Mindestanteil kann auch durch ein Testament nicht wegbedungen werden.
| Konstellation | Ehegatte / eingetragene Partnerin | Weitere Erben |
|---|---|---|
| Mit Kindern | 1/2 | 1/2 zu gleichen Teilen an die Kinder |
| Ohne Kinder, Eltern leben | 3/4 | 1/4 an Eltern bzw. Geschwister |
| Ohne Kinder und Eltern | Ganzer Nachlass | — |
| Nur Kinder, kein Ehegatte | — | Ganzer Nachlass zu gleichen Teilen |
Wie sich der Nachlass in deinem konkreten Fall aufteilt – inklusive Pflichtteilen und kantonaler Erbschaftssteuer – rechnest du in wenigen Minuten aus:
Erbenbescheinigung beantragen
Die Erbenbescheinigung weist gegenüber Banken, Grundbuchamt und Versicherungen aus, wer erbberechtigt ist. Beantragt wird sie – je nach Kanton – bei der Gemeinde, der Teilungsbehörde oder dem Bezirksgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Ausgestellt wird sie in der Regel erst nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist oder wenn alle Erben ausdrücklich angenommen haben. Ohne dieses Dokument bleiben Konten gesperrt.
Erbteilung: Wie wird aufgeteilt?
- ✦Zuerst wird der Nachlass aufgenommen: Vermögen, Liegenschaften, Fahrzeuge, Hausrat, Schulden und offene Rechnungen.
- ✦Bei verheirateten Personen wird vor der Erbteilung die güterrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt – das kann den Nachlass deutlich verkleinern.
- ✦Bis zur Teilung bilden alle Erben eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam entscheiden.
- ✦Die Teilung erfolgt idealerweise über einen schriftlichen Erbteilungsvertrag, den alle unterzeichnen.
- ✦Bei Uneinigkeit kann jede Erbin oder jeder Erbe eine amtliche Erbteilung oder eine Erbteilungsklage verlangen.
Erbschaft ausschlagen: Frist 3 Monate
Erben übernehmen auch die Schulden – unbeschränkt und mit dem eigenen Vermögen. Wer eine Überschuldung vermutet, kann die Erbschaft innerhalb von 3 Monaten beim zuständigen Gericht ausschlagen. Die Frist läuft ab Kenntnis des Todes beziehungsweise der Erbberechtigung und ist eine Verwirkungsfrist: Sie kann nicht verlängert werden. Wer unsicher ist, kann stattdessen ein öffentliches Inventar verlangen – so wird der Nachlass amtlich erfasst, bevor du entscheidest. Wichtig: Wer Hausrat verteilt, Konten nutzt oder Wertsachen verkauft, nimmt die Erbschaft faktisch an und kann sie danach nicht mehr ausschlagen.
Wer die eigene Vorsorge ordnen möchte, findet bei uns strukturierte Nachlassplaner und Vorsorgeordner als PDF zum Ausfüllen:
Zeitliche Übersicht — was wann erledigen
Diese Übersicht zeigt dir, was wirklich sofort dringend ist – und was du guten Gewissens auf später schieben kannst. Nichts davon musst du allein schaffen; verteile Aufgaben im Familien- oder Freundeskreis.
| Zeitraum | Aufgaben |
|---|---|
| Sofort (Tag 1–2) | Arzt rufen und Todesbescheinigung ausstellen lassen, Todesfall beim Zivilstandsamt melden, engste Familie informieren, Sterbeurkunden bestellen |
| Erste Woche | Bestattung organisieren, Trauerfeier planen, Arbeitgeber informieren, Bank melden, Todesanzeige aufgeben |
| Erste 2 Wochen | Krankenkasse und übrige Versicherungen kündigen, laufende Verträge und Abonnemente prüfen, Post-Nachsendeauftrag einrichten |
| Erster Monat | Pensionskasse und AHV-Hinterlassenenleistungen beantragen, Mietvertrag kündigen, Serafe, Vereine und Abos abmelden |
| Erste 3 Monate | Erbschaft regeln (Testament, Erbenbescheinigung, Ausschlagungsfrist beachten), Steuererklärung bis zum Todestag, Wohnung auflösen |
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Häufige Fragen
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung für die Schweiz und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Kantonale Regelungen können abweichen.
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