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Sterbeurkunde beantragen — Ablauf, Kosten und Tipps

Die Sterbeurkunde ist das Schlüsseldokument nach einem Todesfall: Ohne sie geht bei Bank, Versicherung, Vermieter und Nachlassgericht nichts. Dieser Ratgeber erklärt, wo Sie die Urkunde beantragen, wie viele Exemplare Sie wirklich brauchen, was sie kostet und wie lange sie dauert — für Deutschland, die Schweiz und Österreich.

Aktualisiert: August 2026

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Was ist eine Sterbeurkunde?

Die Sterbeurkunde ist die amtliche Personenstandsurkunde, die den Tod eines Menschen rechtsverbindlich bestätigt. Sie wird vom Standesamt (Deutschland, Österreich) beziehungsweise vom Zivilstandsamt (Schweiz) ausgestellt, nachdem der Todesfall dort beurkundet wurde. Sie enthält Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und -ort, letzten Wohnsitz, Familienstand sowie Ort und Zeitpunkt des Todes — nicht jedoch die Todesursache.

Praktisch alle nachfolgenden Schritte hängen an diesem Dokument. Ohne Sterbeurkunde sperrt keine Bank ein Konto frei, zahlt keine Versicherung aus, kündigt kein Vermieter einen Mietvertrag und eröffnet kein Gericht ein Nachlassverfahren. Deshalb ist sie in fast jeder Todesfall-Checkliste der erste amtliche Punkt nach der ärztlichen Feststellung.

Wofür Sie die Sterbeurkunde brauchen

  • Banken und Postfinance: Kontosperrung, Zugriff der Erben, Auflösung von Konten und Depots.
  • Renten- und Sozialversicherung: Deutsche Rentenversicherung, AHV-Ausgleichskasse, PVA, Pensionskasse.
  • Versicherungen: Lebensversicherung, Unfallversicherung, Krankenkasse, Hausrat und Haftpflicht.
  • Vermieter und Verwaltungen: Kündigung des Mietvertrags, Wohnungsübergabe, Nebenkostenabrechnung.
  • Nachlassgericht beziehungsweise Erbschaftsamt: Erbschein, Erbenbescheinigung, Testamentseröffnung.
  • Arbeitgeber, Behörden, Abonnements und Mitgliedschaften.
Rechnen Sie damit, dass jede Stelle ein eigenes Exemplar behält. Kopien werden nur selten akzeptiert — meist braucht es das Original oder eine beglaubigte Abschrift.

Unterschied: Todesbescheinigung vs. Sterbeurkunde

Die beiden Dokumente werden ständig verwechselt, haben aber völlig unterschiedliche Funktionen und Aussteller. Wer das einmal verstanden hat, spart sich unnötige Wege.

MerkmalTodesbescheinigung / TotenscheinSterbeurkunde
AusstellerArzt oder Ärztin nach der LeichenschauStandesamt / Zivilstandsamt
Zweckmedizinische Feststellung des Todesamtlicher Nachweis für den Rechtsverkehr
InhaltTodeszeitpunkt, Todesart, TodesursachePersonendaten, Ort und Zeitpunkt des Todes
EmpfängerStandesamt, Bestatter, BehördenBanken, Versicherungen, Gerichte, Vermieter
Kostenärztliche Leistung, je nach Land 50–200 €/CHFGebühr pro Exemplar, ca. 9–40 €/CHF

Die Todesbescheinigung ist die Grundlage für die Sterbeurkunde: Ohne sie kann das Standesamt den Todesfall nicht beurkunden. Der vertrauliche Teil mit der Todesursache geht an die Gesundheitsbehörde beziehungsweise Statistik und wird den Angehörigen nicht ausgehändigt. Für alle weiteren Erledigungen brauchen Sie ausschliesslich die Sterbeurkunde — reichen Sie den Totenschein niemals bei Bank oder Versicherung ein.

Bei einem unklaren oder nicht natürlichen Tod kreuzt der Arzt dies auf der Bescheinigung an. Dann schaltet sich die Polizei oder Staatsanwaltschaft ein, der Leichnam wird freigegeben, sobald die Untersuchung abgeschlossen ist — die Ausstellung der Sterbeurkunde kann sich dadurch um Tage bis Wochen verzögern.

Wie beantragst du die Sterbeurkunde?

Zuständig ist immer das Standes- oder Zivilstandsamt des Sterbeorts, nicht des Wohnorts. Ist der Verstorbene im Spital einer anderen Gemeinde oder im Urlaub gestorben, wenden Sie sich also an das Amt dort. Die Urkunde wird anschliessend automatisch auch dem Wohnsitzamt gemeldet.

Die Wege zum Antrag

  • Persönlich am Schalter: der schnellste Weg, häufig wird die Urkunde direkt mitgegeben.
  • Telefonisch oder schriftlich: viele Ämter nehmen die Bestellung entgegen und schicken die Urkunden per Post gegen Rechnung.
  • Online: Bürgerserviceportale in Deutschland, Gemeindeportale in der Schweiz, oesterreich.gv.at in Österreich.
  • Über das Bestattungsunternehmen: Bestatter übernehmen die Anzeige des Todesfalls und die Bestellung der Urkunden fast immer mit — sagen Sie dabei gleich, wie viele Exemplare Sie wollen.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein) im Original.
  • Personalausweis oder Pass des Verstorbenen.
  • Eigener Ausweis zur Legitimation als antragsberechtigte Person.
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen sowie Heiratsurkunde beziehungsweise Familienbuch oder Familienausweis.
  • Bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil. Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des früheren Partners.
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen: Pass, gegebenenfalls übersetzte und beglaubigte Personenstandsurkunden.

Antragsberechtigt sind in Deutschland und Österreich nahe Angehörige — Ehepartner, Eltern, Kinder, Enkel — sowie Personen mit rechtlichem Interesse, etwa Erben, Nachlassverwalter oder beauftragte Anwälte. Geschwister müssen ihr rechtliches Interesse in Deutschland belegen. In der Schweiz gelten ähnliche Regeln über das Zivilstandsregister. Die Frist zur Anzeige des Todesfalls beim Amt ist kurz: In Deutschland spätestens am dritten Werktag, in der Schweiz innert zwei Tagen, in Österreich ebenfalls innert weniger Tage.

Wie viele Exemplare brauchst du?

Die häufigste Fehlplanung nach einem Todesfall: zwei Urkunden bestellen und drei Wochen später wieder anstehen. Empfehlung: mindestens fünf, besser zehn Exemplare — die Zusatzexemplare sind bei gleichzeitiger Bestellung deutlich günstiger als eine Nachbestellung.

EmpfängerAnzahlWofür
Bank / PostfinanceKontosperrung, Zugriff der Erben, Depotauflösung
Rentenversicherung / AHV / PVARentenstopp, Antrag auf Hinterbliebenenrente
KrankenkasseBeendigung der Versicherung, Sterbegeld sofern vorhanden
LebensversicherungAuszahlung der Versicherungssumme
Vermieter / HausverwaltungSonderkündigung des Mietvertrags
Nachlassgericht / ErbschaftsamtTestamentseröffnung, Erbschein, Erbenbescheinigung
ArbeitgeberLohnabrechnung, Betriebsrente, Hinterbliebenenleistungen
Reserveweitere Versicherungen, Abos, Ämter, Ausland
  • Zusätzliche Exemplare einplanen bei: mehreren Bankverbindungen, mehreren Versicherungspolicen, Immobilienbesitz oder Vermögen im Ausland.
  • Erben im Ausland und ausländische Konten: internationale Urkunde separat mitbestellen.
  • Immer eine Urkunde im eigenen Vorsorge- oder Nachlassordner behalten — für spätere Nachweise, etwa bei der Steuererklärung.
  • Beglaubigte Kopien akzeptieren manche Stellen; fragen Sie vorab telefonisch nach, das spart Gebühren.

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Was kostet eine Sterbeurkunde?

LandErstes ExemplarWeitere ExemplareInternational
Deutschlandca. 12 €ca. 6–8 € bei gleichzeitiger Bestellungca. 12–15 € zusätzlich
Schweizkantonal, meist CHF 20–40oft reduziert, je nach Gemeindeca. CHF 30–50
Österreichca. 9,30 €je Exemplar erneut ca. 9,30 €ca. 12–15 €

Die Gebühren sind kommunal beziehungsweise kantonal geregelt und können abweichen. Hinzu kommen bei postalischer Zustellung Versandkosten. Wer über den Bestatter bestellt, findet die Auslagen auf der Bestattungsrechnung wieder — prüfen Sie dort die Stückzahl.

  • Sozialleistungsbezieher können in Deutschland unter Umständen eine Gebührenbefreiung beantragen, wenn die Urkunde für Sozialleistungen benötigt wird.
  • Für Rentenanträge stellen manche Ämter kostenfreie Ausfertigungen für den Rentenzweck aus — danach ausdrücklich fragen.
  • Die Kosten der Sterbeurkunden gehören zu den Bestattungskosten und sind in Deutschland als Nachlassverbindlichkeit steuerlich abziehbar.

Wie lange dauert es?

In den meisten Gemeinden geht es schnell: Wer persönlich vorspricht und alle Unterlagen dabei hat, erhält die Sterbeurkunde häufig noch am selben Tag oder am nächsten Werktag. In grossen Städten mit hoher Fallzahl kann die Beurkundung ein bis zwei Wochen dauern, bei Online- und Postanträgen kommen Versandzeiten dazu.

  • Verzögerungen entstehen typischerweise bei unklarer Todesart mit polizeilicher Untersuchung, bei ausländischen Personenstandsurkunden, die erst übersetzt werden müssen, oder bei fehlender Heirats- beziehungsweise Geburtsurkunde.
  • Tipp: Bestellen Sie die gewünschte Stückzahl gleich beim Termin zur Todesfall-Meldung mit — das ist der günstigste und schnellste Moment.
  • Dringende Fälle: Erklären Sie am Schalter, wenn eine Frist läuft (etwa Mietvertragskündigung zum Monatsende). Viele Ämter stellen dann eine Urkunde vorab aus.
  • Bis die Urkunde vorliegt, akzeptieren manche Banken vorläufig die Todesbescheinigung, um Daueraufträge zu stoppen — verbindlich ist das aber nicht.

Kann ich Sterbeurkunden nachbestellen?

Ja, jederzeit. Das Standes- oder Zivilstandsamt des Sterbeorts führt das Sterberegister dauerhaft und stellt daraus beliebig viele weitere Urkunden aus — auch Jahre oder Jahrzehnte später. In Deutschland werden Sterberegister 30 Jahre beim Standesamt geführt und danach ans Archiv abgegeben; ältere Urkunden bekommen Sie dort.

  • Nötig sind: Name, Geburtsdatum und Sterbedatum des Verstorbenen, der Sterbeort sowie Ihr Ausweis und der Nachweis der Angehörigen- oder Erbenstellung.
  • Online-Bestellung ist in vielen Gemeinden möglich; die Urkunde kommt per Post, oft innerhalb weniger Werktage.
  • Häufige Anlässe für eine spätere Nachbestellung: vergessene Versicherungspolice, Grundbuchberichtigung, Steuerverfahren, Ahnenforschung, Erbauseinandersetzung nach Jahren.
  • Rechnen Sie erneut mit der vollen Gebühr — deshalb lohnt sich die grosszügige Erstbestellung.

Internationale Sterbeurkunde

Die internationale Sterbeurkunde nach dem CIEC-Übereinkommen ist mehrsprachig aufgebaut (unter anderem Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch) und wird von Behörden in vielen Staaten ohne zusätzliche Übersetzung akzeptiert. Sie beantragen sie beim selben Standes- oder Zivilstandsamt, meist zusammen mit den normalen Exemplaren.

  • Nötig, wenn der Verstorbene Konten, Depots oder Immobilien im Ausland hatte.
  • Nötig, wenn Erben oder Begünstigte im Ausland leben und dort Nachweise erbringen müssen.
  • Nötig bei ausländischer Staatsangehörigkeit, wenn der Heimatstaat informiert werden muss.
  • Für Staaten ausserhalb des Übereinkommens kann zusätzlich eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder eine Legalisation durch die Botschaft nötig sein — das dauert länger und kostet extra.
  • Bei Todesfällen im Ausland: Die dortige Sterbeurkunde wird im Heimatland nachbeurkundet; das Konsulat unterstützt bei der Beschaffung und Übersetzung.
Planen Sie bei Auslandsbezug mindestens zwei internationale Exemplare ein und klären Sie vorab mit der ausländischen Stelle, ob eine Apostille verlangt wird — nachträglich ist der Weg deutlich aufwendiger.

Häufige Fragen

Beim Standesamt (Deutschland, Österreich) beziehungsweise beim Zivilstandsamt (Schweiz) des Sterbeorts — nicht am Wohnort des Verstorbenen. Ist jemand im Spital einer anderen Stadt gestorben, ist also das dortige Amt zuständig. Viele Gemeinden nehmen den Antrag telefonisch, schriftlich oder online entgegen und versenden die Urkunden per Post. In der Praxis übernimmt oft das Bestattungsunternehmen die Beantragung mit.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gebühren und Zuständigkeiten sind kommunal beziehungsweise kantonal geregelt und können abweichen.

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