Todesfall im Tessin (Schweiz) – Leitfaden

Im Tessin gelten die Schweizer Regeln: der Tod wird vom Arzt festgestellt, innerhalb von zwei Werktagen beim Zivilstandsamt gemeldet, die Bestattung erfolgt nach 3–5 Tagen. Danach folgen AHV, <a href="/ratgeber/pensionskasse-todesfall-schweiz" class="text-[#6B2D3E] underline underline-offset-2 hover:text-[#C4954A]">Pensionskasse</a> und Erbteilung.

Feststellung und Meldung

Arzt stellt den Tod fest; Zivilstandsamt meldet den Todesfall innerhalb von 2 Werktagen. Meist übernimmt das Bestattungsunternehmen.

Dokumente

Personenstandsausweis, Familienbüchlein, Ausweis. Es empfiehlt sich, 6–8 Todesurkunden anzufordern. Die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) führt eine Liste aller Empfänger.

Bestattung

Standardkosten CHF 4.000–8.000; Kremation im Krematorium Lugano ca. CHF 500.

AHV und Pensionskasse

Witwen-/Witwerrente 80 %, Waisenrente 40 % pro Kind (max. 60 %). Pensionskasse zahlt Kapital oder Rente an Ehegatten und Kinder.

Banken und Erbschein

Konten werden gesperrt bis zum Erbschein der Pretura. Dauer: 3–6 Monate. Der Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) listet alle Bankunterlagen.

Erbschaftssteuer im Tessin

Ehegatte, eingetragener Partner und direkte Nachkommen sind steuerfrei. Geschwister 5,95–15,5 %, Fremde bis 41 %. Erklärung binnen 6 Monaten.

Häufige Fragen

Wann Meldung ans Zivilstandsamt?
Innerhalb von 2 Werktagen.
Wie viele Todesurkunden?
6–8 Kopien werden empfohlen.
Zahlt der Ehegatte Erbschaftssteuer?
Nein, im Tessin ist er steuerfrei.
AHV im Todesmonat?
Die volle Rente steht den Hinterbliebenen zu.

Wegbegleiter – die App für schwere Momente

Die Wegbegleiter-App (wegbegleiterapp.com) hilft Ihnen Schritt für Schritt: Checklisten, Briefvorlagen und eine verschlüsselte Notfallmappe – kostenlos starten.

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