Testament schreiben in der Schweiz: Regeln, Pflichtteile und Muster

Wer bestimmen möchte, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen geschieht, braucht ein Testament. Doch wie schreibt man ein gültiges Testament in der Schweiz? Welche Formvorschriften gelten? Und was passiert, wenn man keines hat? Dieser Leitfaden erklärt alles, was Sie über Testamente in der Schweiz wissen müssen – von den Formvorschriften über die Pflichtteile bis zu häufigen Fehlern. Die Wegbegleiter-App bietet eine verschlüsselte <a href="/ratgeber/notfallmappe-fuer-angehoerige" class="text-[#6B2D3E] underline underline-offset-2 hover:text-[#C4954A]">Notfallmappe</a>, in der Sie Ihr Testament und alle wichtigen Dokumente sicher hinterlegen können.

Brauche ich ein Testament?

Wer kein Testament hinterlässt, dessen Nachlass wird nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Das Schweizer Zivilgesetzbuch regelt genau, wer in welcher Reihenfolge erbt. Für viele Familien passt die gesetzliche Erbfolge – aber in zahlreichen Situationen ist ein Testament dringend empfohlen.

Ohne Testament gilt das Gesetz

Wer kein Testament hinterlässt, dessen Nachlass wird nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Das Schweizer Zivilgesetzbuch regelt genau, wer in welcher Reihenfolge erbt:

  • Ehepartner und Kinder: Der Ehepartner erhält die Hälfte, die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt
  • Ehepartner ohne Kinder: Der Ehepartner erhält drei Viertel, ein Viertel geht an die Eltern der verstorbenen Person
  • Alleinstehend mit Kindern: Die Kinder erben alles zu gleichen Teilen
  • Alleinstehend ohne Kinder: Die Eltern erben, dann Geschwister, dann Grosseltern

Für viele Familien passt die gesetzliche Erbfolge. Aber in zahlreichen Situationen ist ein Testament dringend empfohlen.

Wann ein Testament besonders wichtig ist

Unverheiratete Paare: Ohne Testament erbt der Lebenspartner nichts. Kein Zusammenleben, keine gemeinsame Wohnung und keine gemeinsamen Kinder ändern daran etwas. Nur ein Testament oder ein Erbvertrag kann den Partner begünstigen.

Patchwork-Familien: Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht. Wenn Sie möchten, dass Ihre Stiefkinder erben, brauchen Sie ein Testament.

Ungleiche Verteilung: Wenn Sie ein Kind stärker begünstigen möchten – etwa weil es das Familienunternehmen weiterführt oder pflegebedürftig ist – geht das nur mit einem Testament (unter Beachtung der Pflichtteile).

Gemeinnützige Zwecke: Wenn Sie eine Organisation oder Stiftung bedenken möchten, brauchen Sie ein Testament.

Internationale Verhältnisse: Bei Wohnsitz im Ausland, ausländischer Staatsangehörigkeit oder Vermögen in mehreren Ländern ist ein Testament besonders wichtig, um Klarheit zu schaffen.

Zwei Formen: Eigenhändiges und öffentliches Testament

In der Schweiz kennt das Gesetz zwei Hauptformen des Testaments: das eigenhändige und das öffentliche Testament. Beide sind rechtsgültig, unterscheiden sich aber in Formalitäten, Sicherheit und Kosten.

Das eigenhändige Testament

Das eigenhändige Testament ist die einfachste und häufigste Form. Es muss drei Bedingungen erfüllen:

  1. Vollständig von Hand geschrieben – kein Computer, kein Ausdruck, keine Schreibmaschine
  2. Mit Datum versehen – Tag, Monat und Jahr
  3. Eigenhändig unterschrieben – mit vollem Namen

Das ist alles. Kein Notar, keine Zeugen, keine Beglaubigung. Sie können Ihr Testament jederzeit allein zu Hause schreiben.

Beispiel für ein einfaches eigenhändiges Testament:

Dies ist mein letzter Wille.

Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Datum], wohnhaft in [Ort], verfüge über meinen Nachlass wie folgt:

[Ihre Verfügungen]

[Ort], den [Datum]

[Unterschrift]

Vorteile: Kostenlos, jederzeit änderbar, keine Formalitäten.

Nachteile: Risiko von Formfehlern, unleserlicher Handschrift oder unklaren Formulierungen. Kann angefochten werden. Gefahr, dass das Testament nicht gefunden wird.

Das öffentliche Testament

Das öffentliche Testament wird vor einem Notar und zwei Zeugen errichtet. Der Notar beurkundet den letzten Willen, die Zeugen bestätigen, dass der Erblasser urteilsfähig war und seinen Willen frei geäussert hat.

Vorteile: Rechtlich sicher, professionelle Formulierung, schwer anfechtbar, wird sicher aufbewahrt.

Nachteile: Kosten (CHF 500 bis CHF 2'000 je nach Kanton und Komplexität), Terminvereinbarung nötig.

Empfehlung: Bei einfachen Verhältnissen genügt ein eigenhändiges Testament. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder internationalen Bezügen ist das öffentliche Testament die sicherere Wahl.

Der Erbvertrag

Neben dem Testament gibt es den Erbvertrag – eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Erben. Er muss zwingend notariell beurkundet werden.

Der Erbvertrag ist sinnvoll, wenn:

  • Ehepartner sich gegenseitig maximal begünstigen wollen
  • Lebenspartner abgesichert werden sollen
  • Kinder auf den Pflichtteil verzichten (Erbverzichtsvertrag)
  • Nachfolgeregelungen für Unternehmen getroffen werden

Wichtiger Unterschied: Ein Testament kann jederzeit einseitig geändert werden. Ein Erbvertrag kann nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien aufgehoben oder geändert werden.

Pflichtteile: Was Sie beachten müssen

Pflichtteile schützen die nächsten Angehörigen vor einer vollständigen Enterbung. Seit 2023 gelten in der Schweiz reduzierte Pflichtteile – das gibt Erblassern mehr Freiheit.

Die neuen Pflichtteile seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gelten in der Schweiz reduzierte Pflichtteile. Das gibt Erblassern mehr Freiheit bei der Verteilung:

  • Nachkommen: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils (vorher drei Viertel).
  • Ehepartner/eingetragener Partner: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils (unverändert).
  • Eltern: Haben seit 2023 keinen Pflichtteil mehr.

Berechnungsbeispiele

Beispiel 1 – Verheiratet mit zwei Kindern:

Gesetzlicher Erbanteil des Ehepartners: 50%. Pflichtteil: 25%.
Gesetzlicher Erbanteil jedes Kindes: 25%. Pflichtteil je Kind: 12,5%.
Frei verfügbare Quote: 50% (= 100% minus 25% Ehepartner minus 25% Kinder).

Beispiel 2 – Verheiratet ohne Kinder:

Gesetzlicher Erbanteil des Ehepartners: 75%. Pflichtteil: 37,5%.
Eltern haben keinen Pflichtteil mehr.
Frei verfügbare Quote: 62,5%.

Beispiel 3 – Unverheiratet mit einem Kind:

Gesetzlicher Erbanteil des Kindes: 100%. Pflichtteil: 50%.
Frei verfügbare Quote: 50% – diese können Sie dem Lebenspartner zuweisen.

Was bedeutet das in der Praxis?

Die erweiterte frei verfügbare Quote ermöglicht es, Lebenspartner, Stiefkinder, Patenkinder oder gemeinnützige Organisationen stärker zu berücksichtigen – ohne die Pflichtteile der gesetzlichen Erben zu verletzen.

Achtung: Pflichtteile können nicht durch ein Testament entzogen werden (Ausnahme: Enterbung in extremen Fällen). Ein Testament, das Pflichtteile verletzt, ist nicht automatisch ungültig – aber die benachteiligten Erben können ihren Pflichtteil gerichtlich einfordern.

Häufige Fehler beim Testament

Die häufigsten Fehler beim Testament lassen sich in drei Kategorien einteilen: Formfehler, inhaltliche Fehler und Aufbewahrungsfehler. Viele davon führen zur Ungültigkeit oder zu langwierigen Streitigkeiten.

Formfehler

Am Computer geschrieben: Ein ausgedrucktes und unterschriebenes Testament ist ungültig. Es muss vollständig von Hand geschrieben sein.

Datum fehlt: Ohne Datum ist das Testament anfechtbar. Bei mehreren Testamenten kann nicht festgestellt werden, welches das aktuellere ist.

Unterschrift fehlt: Ohne Unterschrift ist das Testament ungültig.

Gemeinsames Testament: In der Schweiz gibt es kein gemeinschaftliches Testament wie in Deutschland. Jeder Ehepartner muss sein eigenes Testament schreiben. Alternativ: ein Erbvertrag.

Inhaltliche Fehler

Unklare Formulierungen: «Mein Schmuck soll an meine Liebsten gehen» – wer sind die Liebsten? Seien Sie konkret: Namen, Geburtsdaten, genaue Zuweisungen.

Pflichtteile missachtet: Wenn Sie einem Kind weniger als den Pflichtteil zuweisen, kann es diesen gerichtlich einfordern. Das verzögert die Erbteilung und kostet Nerven und Geld.

Vergessene Vermögenswerte: Listen Sie nicht einzelne Gegenstände auf, ohne den Rest zu regeln. Verwenden Sie Formulierungen wie: «Den Rest meines Nachlasses erhält [Name]».

Veraltetes Testament: Ein Testament von vor 20 Jahren spiegelt möglicherweise Ihre heutige Situation nicht mehr wider. Prüfen Sie Ihr Testament regelmässig – besonders nach Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder grösseren Vermögensveränderungen.

Aufbewahrungsfehler

Niemand weiss davon: Das beste Testament nützt nichts, wenn es nicht gefunden wird. Informieren Sie eine Vertrauensperson, wo es liegt.

Unsichere Aufbewahrung: Ein Testament in der Schreibtischschublade kann verloren gehen, beschädigt oder absichtlich vernichtet werden.

Testament aufbewahren: Sicher und auffindbar

Ein gültiges Testament nützt nur, wenn es nach dem Tod gefunden wird. Die Aufbewahrung ist deshalb mindestens so wichtig wie die Errichtung.

Möglichkeiten der Aufbewahrung

Beim Zivilstandsamt oder Bezirksgericht: Viele Kantone bieten die amtliche Aufbewahrung von Testamenten an. Das ist die sicherste Variante – das Testament wird im Todesfall automatisch der Behörde vorgelegt. Die Gebühren sind gering (CHF 50 bis CHF 150).

Beim Notar: Der Notar bewahrt das Testament sicher auf und sorgt dafür, dass es nach dem Tod dem Gericht übergeben wird.

Zu Hause: Möglich, aber riskant. Informieren Sie mindestens eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort. Legen Sie das Testament in einen feuerfesten Tresor oder ein Bankschliessfach.

Digital als Kopie: Eine digitale Kopie (Foto oder Scan) kann helfen, das Auffinden zu erleichtern. Die digitale Kopie ist aber kein Ersatz für das handschriftliche Original – nur das Original ist rechtsgültig.

Tipp: In der Wegbegleiter-App können Sie eine Kopie Ihres Testaments zusammen mit dem Hinweis auf den Aufbewahrungsort des Originals in der verschlüsselten Notfallmappe hinterlegen. So wissen Ihre Angehörigen im Ernstfall sofort, wo sie suchen müssen.

Testament ändern oder widerrufen

Ein eigenhändiges Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Das Gesetz gibt Ihnen dafür zwei Möglichkeiten.

Änderungen

Ein eigenhändiges Testament kann jederzeit geändert werden. Sie haben zwei Möglichkeiten:

Neues Testament schreiben: Schreiben Sie ein komplett neues Testament mit aktuellem Datum. Fügen Sie den Satz hinzu: «Alle früheren Testamente werden hiermit widerrufen.» Vernichten Sie das alte Testament.

Nachtrag (Kodizill): Sie können dem bestehenden Testament einen handschriftlichen Nachtrag anfügen – ebenfalls datiert und unterschrieben. Bei grösseren Änderungen empfiehlt sich ein neues Testament.

Widerruf

Ein Testament kann jederzeit vollständig widerrufen werden – durch Vernichtung des Originals oder durch eine schriftliche Widerrufserklärung (eigenhändig, datiert, unterschrieben).

Testament und Vorsorge: Das Gesamtbild

Ein Testament regelt nur die Verteilung des Nachlasses. Für eine umfassende Vorsorge sollten Sie zusätzlich folgende Dokumente erstellen:

  • Vorsorgeauftrag: Bestimmt, wer für Sie entscheidet, wenn Sie urteilsunfähig werden (z.B. bei Demenz oder Unfall).
  • Patientenverfügung: Hält fest, welche medizinischen Massnahmen Sie im Ernstfall wünschen oder ablehnen.
  • Begünstigungserklärungen: Bei Pensionskasse und Säule 3a können Sie die Begünstigungsordnung anpassen – besonders wichtig für unverheiratete Paare.
  • Vollmachten: Generalvollmacht oder Bankvollmacht für den Fall, dass Sie vorübergehend handlungsunfähig sind.

All diese Dokumente gehören an einen sicheren Ort, den Ihre Vertrauenspersonen kennen. Die Wegbegleiter-App bietet dafür eine verschlüsselte Notfallmappe: Testament, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Versicherungspolicen und Bankkontakte – alles an einem Ort, jederzeit abrufbar für die Personen, die Sie bestimmen. Kostenlos starten auf wegbegleiterapp.com.

Einen Überblick über alle Schritte nach einem Todesfall finden Sie in unserer Todesfall Checkliste Schweiz. Weiterführend: Erbschaft in der Schweiz.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Vermögensverhältnissen empfehlen wir die Konsultation eines Notars oder Erbrechtsanwalts. Stand: August 2026.

Häufige Fragen

Muss ein Testament in der Schweiz notariell beurkundet werden?
Nein. Das eigenhändige Testament ist gültig, wenn es vollständig von Hand geschrieben, mit Datum versehen und eigenhändig unterschrieben ist. Ein Notar ist nur beim öffentlichen Testament oder beim Erbvertrag erforderlich.
Was passiert, wenn ich kein Testament schreibe?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Ehepartner und Kinder erben nach festen Quoten, bei Alleinstehenden erben Kinder bzw. Eltern. Unverheiratete Lebenspartner erben ohne Testament nichts.
Wie hoch sind die Pflichtteile in der Schweiz seit 2023?
Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils (vorher drei Viertel). Der Pflichtteil des Ehepartners bleibt bei der Hälfte. Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Die frei verfügbare Quote ist dadurch grösser geworden.
Kann ich mein Testament am Computer schreiben und ausdrucken?
Nein. Ein ausgedrucktes Testament ist in der Schweiz ungültig. Es muss vollständig von Hand geschrieben sein. Datums- und Unterschrift fehlen machen es ebenfalls ungültig oder anfechtbar.
Gibt es in der Schweiz ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare?
Nein. Die Schweiz kennt – anders als Deutschland – kein gemeinschaftliches Testament. Jeder Ehepartner muss sein eigenes Testament schreiben. Wer sich binden möchte, kann einen notariellen Erbvertrag abschliessen.
Kann ich einen Lebenspartner im Testament begünstigen?
Ja. Unverheiratete Partner haben ohne Testament kein gesetzliches Erbrecht. Über die frei verfügbare Quote (seit 2023 grösser) können Sie den Lebenspartner im Testament bedenken. Wichtig: Auch die Begünstigung bei Pensionskasse und Säule 3a muss zu Lebzeiten geregelt werden.
Wo bewahre ich mein Testament am besten auf?
Die sicherste Variante ist die amtliche Aufbewahrung beim Zivilstandsamt oder Bezirksgericht (CHF 50–150). Alternativ beim Notar. Zu Hause ist riskant – informieren Sie mindestens eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort.

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