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Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt. Alle Erben erhalten einen gemeinschaftlichen Anteil am Nachlass, ohne dass zunächst einzelne Gegenstände zugeordnet werden. Das kann bei Kindern, Ehegattinnen oder Partnern sowie bei Geschwistern der Fall sein.
- ✦Die Erben sind gemeinsam Eigentümer des Nachlasses, bis die Erbauseinandersetzung stattgefunden hat.
- ✦Wichtige Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden, etwa der Verkauf einer Immobilie.
- ✦Jeder Erbe kann seine Mitwirkungsrechte wahrnehmen und muss über alle wichtigen Vorgänge informiert werden.
- ✦Die Erbengemeinschaft ist keine Steuerform oder Firma, sondern eine Gemeinschaft nach Erbrecht.
Rechte der Erben
Jeder Erbe hat bestimmte Rechte, die er gegenüber den anderen Erben geltend machen kann. Dazu gehört das Recht auf Mitverwaltung, das Recht auf Information und das Recht auf Anteil am Nachlass.
- ✦Recht auf Mitwirkung bei Verwaltung und Verfügung über Nachlassgegenstände.
- ✦Recht auf Auskunft über Nachlassvermögen, Schulden und Einnahmen.
- ✦Recht auf einen angemessenen Anteil an der Nutzung, etwa Mieteinnahmen aus einer vermieteten Wohnung.
- ✦Recht auf Herausgabe von Nachlassgegenständen, die ein Erbe widerrechtlich für sich behalten hat.
- ✦Recht auf Anfechtung von Handlungen, die den Nachlass schädigen.
Pflichten der Erben
Mit den Rechten gehen auch Pflichten einher. Jeder Erbe muss zur Verwaltung des Nachlasses beitragen und darf nicht allein entscheiden. Zudem haften die Erben gemeinsam für die Nachlassverbindlichkeiten.
- ✦Sorgfaltspflicht: Nachlassgegenstände müssen ordnungsgemäß verwaltet und geschützt werden.
- ✦Informationspflicht: Wichtige Informationen dürfen den anderen Erben nicht vorenthalten werden.
- ✦Zustimmungspflicht: Veräußerungen oder Belastungen des Nachlasses erfordern die Zustimmung aller Erben.
- ✦Haftung: Die Erben haften für die Schulden des Verstorbenen, soweit sie das Erbe nicht ausgeschlagen haben.
Nachlassverzeichnis erstellen
Ein vollständiges Nachlassverzeichnis ist die Grundlage für jede Erbengemeinschaft. Wegbegleiter hilft dir, Vermögen und Verbindlichkeiten systematisch zu erfassen.
Anleitung lesenErbengemeinschaft auflösen
Die Erbengemeinschaft wird durch die Erbauseinandersetzung beendet. Dabei wird der Nachlass aufgeteilt. Ziel ist es, jeden Erben mit seinem Erbquoteil zu bedenken. Wenn das nicht freiwillig gelingt, gibt es rechtliche Möglichkeiten.
- ✦Freiwillige Teilung: Die Erben einigen sich, wer welche Gegenstände erhält. Wertunterschiede werden durch Ausgleichszahlungen ausgeglichen.
- ✦Erbteilungsverfahren: Ein Erbe kann beim Nachlassgericht beantragen, die Teilung herbeizuführen. Das Gericht entscheidet, falls keine Einigung erzielt wird.
- ✦Versteigerung: Bei Grundstücken oder wertvollen Gegenständen kann eine Versteigerung notwendig werden.
- ✦Auseinandersetzungsvertrag: Ein notarieller oder privatschriftlicher Vertrag regelt die Aufteilung verbindlich.
Praktische Tipps
Erbengemeinschaften bergen Konfliktpotenzial. Mit ein paar Regeln lässt sich viel vermeiden. Transparente Kommunikation und schriftliche Vereinbarungen sind das A und O.
- ✦Erstellt ein Nachlassverzeichnis, bevor ihr etwas verteilt.
- ✦Haltet wichtige Absprachen schriftlich fest.
- ✦Beauftragt bei größeren Nachlässen einen neutralen Verwalter oder Notar.
- ✦Prüft vor wichtigen Entscheidungen, ob das Erbe ausreicht, um Schulden zu decken.
- ✦Sprecht früh über den Umgang mit Erinnerungsstücken und persönlichen Gegenständen.
Passende Werkzeuge für die Erbengemeinschaft:
Häufige Fragen zur Erbengemeinschaft
Wegbegleiter hilft dir bei der Erbengemeinschaft
Behalte den Überblick über Erbquoten, Nachlassvermögen und wichtige Fristen. Mit Wegbegleiter kannst du alle Informationen sicher speichern und mit anderen Erben teilen.
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