Wohnungsauflösung

Bei der Wohnungsauflösung wird der Haushalt einer verstorbenen Person geräumt, sortiert und aufgelöst. Sie erfolgt meist nach Kündigung des Mietvertrags und in Abstimmung mit den Erben.

Nach Kündigung des Mietvertrags muss die Wohnung geräumt werden (Möbel, persönliche Gegenstände, Übergabe an Vermieter). Praxishinweise: • Vor dem Räumen prüfen, ob wichtige Dokumente (Testament, Verträge, Wertsachen) noch in der Wohnung sind. • Räumungsfirmen bieten Komplettservice an, kosten aber Geld – bei überschuldetem Nachlass vorher Kostendeckung klären. • In CH/DE/AT übernehmen manche Sozialdienste oder Brockenhäuser Teile der Räumung gegen Sachwerte. • Bei Mietwohnungen: Übergabeprotokoll mit dem Vermieter erstellen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Hinweis: Bei überschuldetem Nachlass kann eine Erbausschlagung sinnvoll sein – nicht vorher räumen, sondern zuerst rechtlich klären.
Stand: 09. Juli 2026Redaktionell recherchiert – keine Rechtsberatung.

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