Vorsorgeauftrag

Der Vorsorgeauftrag ermächtigt eine vertrauenswürdige Person, im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit Entscheidungen zu treffen.

In der Schweiz wird er bei der zuständigen Behörde hinterlegt. In Deutschland gibt es die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. In Österreich ist es die Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.
Stand: 10. Juli 2026Redaktionell recherchiert – keine Rechtsberatung.

Weiterlesen

Wegbegleiter hilft weiter

Schritt für Schritt durch Vorsorge, Todesfall und Nachlass.