Versicherungen kündigen
Nach einem Todesfall müssen laufende Versicherungen der verstorbenen Person gesichtet und – je nach Vertragsart – gekündigt, umgeschrieben oder auf mögliche Auszahlungen an Hinterbliebene geprüft werden. Fristen und Automatismen unterscheiden sich stark nach Land und Sparte.
CH: Hausrat- und Haftpflichtversicherung laufen bei Alleinstehenden meist automatisch aus. Lebensversicherung: Bank oder Versicherer direkt mit Sterbeurkunde kontaktieren, Fristen im Vertrag beachten.
DE: Kfz-Versicherung geht automatisch auf die Erben über – Sonderkündigungsrecht innert 1 Monat nach Kenntnis. Risikolebensversicherung: Auszahlung meist unabhängig von der Erbschaftsannahme (direkt an benannte Bezugsperson).
AT: Ähnlich DE. Kfz-Haftpflicht muss umgemeldet oder gekündigt werden, sonst haften die Erben weiter für die Prämien.
LI: Ähnlich CH.
BE: Versicherer nach Meldung des Todesfalls kontaktieren. Lebensversicherungen unterliegen oft besonderen Fristen für Begünstigte.
FR: Der AGIRA-Dienst hilft, vergessene oder unbekannte Lebensversicherungen der verstorbenen Person zu finden (kostenloser Suchservice) – eine französische Besonderheit.
LU: Versicherer informieren; Fristen laut Vertrag.
IT: Kfz-Haftpflicht (RC Auto) muss aktiv umgeschrieben oder gekündigt werden, sonst läuft die Prämienpflicht weiter.
Praxistipp: Lebens- und Unfallversicherungen zuerst prüfen – dort drohen Fristversäumnisse mit echtem Geldverlust für Hinterbliebene.
Quellen
Stand: 09. Juli 2026Redaktionell recherchiert – keine Rechtsberatung.
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