Sonderurlaub

Sonderurlaub (auch Trauerurlaub, „congé de deuil", „permesso per lutto") ist bezahlte Freistellung von der Arbeit beim Tod naher Angehöriger. Umfang und rechtliche Grundlage unterscheiden sich stark zwischen den Ländern.

CH: Kein fixer gesetzlicher Anspruch; üblich sind 1–3 Tage gemäss Arbeitsvertrag oder GAV. DE: Grundsätzlich über § 616 BGB (sofern nicht vertraglich ausgeschlossen), meist 1–2 Tage. AT: Gesetzlich 1–3 Tage je nach Verwandtschaftsgrad; Kollektivverträge können dies erweitern. LI: Ähnlich CH, üblich 1–3 Tage. BE: Gesetzlich geregelt, rund 3 Tage bei nahen Angehörigen. LU: „Congé extraordinaire" beim Arbeitgeber; nur rund um das Ereignis zu nehmen. FR: Gesetzlich 3 Tage bei Tod von Ehepartner/Kind/Eltern, 1 Tag bei Geschwistern. IT: 3 Tage bezahlter „permesso per lutto" beim Tod naher Angehöriger. Praxistipp: Arbeitgeber möglichst früh informieren und Anspruch schriftlich per E-Mail bestätigen lassen.

Weiterlesen

Wegbegleiter hilft weiter

Schritt für Schritt durch Vorsorge, Todesfall und Nachlass.