Krankenkassenkündigung
Die Krankenversicherung endet in allen Wegbegleiter-Ländern automatisch mit dem Tod – eine aktive Kündigung ist meist nicht nötig. Wichtiger ist, mitversicherte Familienangehörige rechtzeitig neu abzusichern und zu viel bezahlte Prämien zurückzufordern.
CH: Krankenversicherung ist obligatorisch. Bei Todesfall erlischt die Versicherung automatisch – keine Kündigungsfrist nötig. Zu viel bezahlte Prämien werden anteilig zurückerstattet.
DE: Gesetzliche oder private Krankenversicherung endet automatisch zum Todestag. Angehörige sollten die Kasse informieren; bei Familienversicherung müssen mitversicherte Angehörige ggf. neu versichert werden.
AT: Einheitliches System (ÖGK), endet automatisch mit dem Tod; Meldung an die Kasse trotzdem sinnvoll für die Abrechnung.
LI: Ähnlich CH-System (obligatorische Grundversicherung). Details bitte lokal bestätigen.
BE: Mitgliedschaft bei einer Mutualité/Krankenkasse. Kasse nach Todesfall informieren (meist automatisch über die Sterbeurkunde-Meldung der Gemeinde).
LU: CNS (Caisse Nationale de Santé) als zentrale Krankenkasse; nach Todesfall informieren, insbesondere bei mitversicherten Familienangehörigen.
FR: CPAM (Assurance Maladie) zuständig. Deckung endet mit dem Tod; Angehörige (z. B. mitversicherter Ehepartner) müssen ggf. eine eigene Anmeldung prüfen.
IT: Gesetzliches Gesundheitssystem (SSN) über die ASL. Deckung endet automatisch, aktive Kündigung nicht nötig.
Wichtige Erkenntnis: In allen 8 Ländern endet die gesetzliche/obligatorische Krankenversicherung automatisch mit dem Tod – eine aktive Kündigung ist meist nicht nötig. Entscheidend ist, mitversicherte Familienangehörige (Ehepartner, Kinder) rechtzeitig neu abzusichern, damit deren Versicherungsschutz nicht unterbrochen wird.
Quellen
Stand: 09. Juli 2026Redaktionell recherchiert – keine Rechtsberatung.
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