Freistellung vom Arbeitgeber
Bei einem Todesfall in der engen Familie haben Angehörige meist Anspruch auf bezahlte Freistellung, um Bestattung und dringende Formalitäten zu regeln. Umfang und Dauer richten sich nach Gesetz, Arbeits- oder Gesamtarbeitsvertrag.
In der Schweiz ist der Anspruch im Obligationenrecht und in vielen GAV geregelt, in Deutschland im BGB und in Tarif- oder Arbeitsverträgen (oft ein bis zwei Tage), in Österreich als Dienstverhinderung nach ABGB und Kollektivvertrag. Genaue Tage bitte im eigenen Vertrag prüfen.
Stand: 10. Juli 2026Redaktionell recherchiert – keine Rechtsberatung.
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