Behördengänge
Behördengänge nach einem Todesfall umfassen alle Meldungen und Anträge bei Ämtern, etwa Standesamt, Renten- oder Sozialversicherung, Krankenkasse und Meldebehörde. Viele Schritte sind fristgebunden.
Sammelbegriff für alle Meldungen und Anträge bei staatlichen Stellen nach einem Todesfall. Grundmuster (Details je Land in den Länder-Checklisten der App):
• Standesamt / Zivilstandsamt – Sterbeurkunde ausstellen lassen
• Rentenversicherung / Ausgleichskasse – Renten stoppen, Hinterbliebenenrente beantragen
• Finanzamt / Steuerbehörde – letzte Steuererklärung, ggf. Erbschaftssteuer
• Meldeamt / Einwohnerkontrolle – Abmeldung des Verstorbenen
• Je nach Land zusätzlich: Krankenkasse, Sozialversicherung, Grundbuchamt (bei Immobilien), Nachlassgericht
Die konkreten Fristen und Zuständigkeiten unterscheiden sich stark – siehe die länderspezifischen Checklisten „Die ersten Schritte" in der Wegbegleiter-App (CH, DE, AT, LI, BE, LU, FR, IT).
Quellen
Stand: 11. Juli 2026Redaktionell recherchiert – keine Rechtsberatung.
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Schritt für Schritt durch Vorsorge, Todesfall und Nachlass.