Behördenfristen im Ländervergleich
Nach einem Todesfall gelten in jedem Wegbegleiter-Land eigene Meldefristen ans Standesamt und Bestattungsfristen. Dieser Schnellüberblick fasst die wichtigsten Fristen für alle 8 Länder zusammen.
CH: Meldefrist ans Zivilstandsamt 2 Werktage, Bestattungsfrist 2–5 Tage (kantonal geregelt).
DE: Meldefrist bis zum 3. Werktag, Bestattungsfrist 4–10 Tage (Bundesland-Sache – siehe Bundesland-Filter in der App).
AT: Meldefrist am nächsten Werktag, Bestattungsfrist 5–10 Werktage (Landessache).
LI: Meldefrist 2 Tage, Bestattungsfrist ähnlich CH.
BE: Meldefrist so schnell wie möglich, Bestattungsfrist 24 Stunden bis 3 Tage nach Meldung.
LU: Meldefrist 24 Stunden, Bestattungsfrist 24–72 Stunden.
FR: Meldefrist 24 Stunden, Bestattungsfrist 24 Stunden bis 6 Tage.
IT: Meldefrist 24 Stunden, Bestattungsfrist frühestens 24 Stunden, regional unterschiedlich.
Hinweis: Die strengsten Fristen gelten in Belgien, Luxemburg, Frankreich und Italien – überall Meldung innert 24 Stunden. CH, DE, AT und LI sind mit 2–3 Tagen deutlich grosszügiger.
Für die konkreten Schritte im jeweiligen Land findest du in der Wegbegleiter-App die Länder-Checklisten „Die ersten Schritte".
Quellen
Stand: 11. Juli 2026Redaktionell recherchiert – keine Rechtsberatung.
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