AHV-Meldung
Die AHV-Meldung ist die Mitteilung des Todesfalls an die Alters- und Hinterlassenenversicherung in der Schweiz, damit laufende Renten gestoppt und mögliche Hinterlassenenleistungen geprüft werden. Sie erfolgt meist über die Ausgleichskasse.
Nur Schweiz-relevant.
Die AHV-Ausgleichskasse muss bei einem Todesfall informiert werden – in der Regel erfolgt die Meldung automatisch durch das Zivilstandsamt an die zuständige Ausgleichskasse.
Praxishinweise:
• Bei Todesfall gegen Monatsende empfiehlt sich zusätzlich eine telefonische Meldung, damit Rentenzahlungen rechtzeitig gestoppt werden und keine Rückforderungen entstehen.
• Zu viel bezahlte AHV-Renten müssen zurückerstattet werden.
• Hinterbliebene können Witwen-/Witwerrente und Waisenrente beantragen – Antrag bei der letzten Ausgleichskasse des Verstorbenen.
Stand: 11. Juli 2026Redaktionell recherchiert – keine Rechtsberatung.
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