Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich regelt in bestimmten Güterständen, wie ein während der Ehe entstandener Vermögenszuwachs zwischen den Ehepartnern ausgeglichen wird – etwa bei Scheidung oder Tod. Er beeinflusst somit auch den Nachlass.
Nur Deutschland-relevant.
Deutscher Fachbegriff für den Vermögensausgleich beim Tod eines Ehepartners in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft: Der überlebende Ehepartner erhält pauschal ein zusätzliches Viertel des Erbes zusätzlich zum gesetzlichen Erbteil (§ 1371 Abs. 1 BGB), ohne dass der tatsächliche Vermögenszuwachs im Detail berechnet werden muss.
Beispiel: Neben Kindern erbt der Ehepartner gesetzlich 1/4, plus pauschaler Zugewinnausgleich 1/4 = insgesamt 1/2.
Vergleichbare, aber anders geregelte Konzepte:
• CH: Errungenschaftsbeteiligung – der überlebende Partner erhält die Hälfte der Errungenschaft konkret berechnet, nicht pauschal.
• AT: Kein automatischer Zugewinnausgleich beim Tod – Aufteilung erfolgt nach Erbrecht bzw. Ehevertrag.
Quellen
Stand: 09. Juli 2026Redaktionell recherchiert – keine Rechtsberatung.
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