Verlassenschaft
Die Verlassenschaft ist der österreichische Begriff für den Nachlass einer verstorbenen Person.
In Österreich wird die Verlassenschaftsabhandlung durch das Bezirksgericht bzw. einen Gerichtskommissär (Notar) durchgeführt. Erst nach der Einantwortung können die Erben über das Vermögen verfügen.
Stand: 10. Juli 2026Redaktionell recherchiert – keine Rechtsberatung.
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