Testament
Ein Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, mit der eine Person regelt, wer ihr Vermögen erhalten soll. Die zulässigen Formen sind je nach Land unterschiedlich – gemeinsam ist ihnen, dass strenge Formvorschriften einzuhalten sind.
CH: Eigenhändig komplett handschriftlich, datiert und unterschrieben – oder öffentlich beurkundet vor Notar mit 2 Zeugen.
DE: Eigenhändig komplett handschriftlich oder notariell. Für Ehepaare zusätzlich das gemeinschaftliche „Berliner Testament" möglich.
AT: Eigenhändig handschriftlich, notariell – oder fremdhändig (nicht selbst geschrieben) mit 3 Zeugen.
LI: Eigenhändig oder öffentlich beurkundet (nahe an der Schweizer Regelung).
BE / LU / FR (Code civil): Testament olographe (vollständig handschriftlich, datiert, unterschrieben) oder testament authentique vor Notar. In BE und FR bestehen zentrale Testamentsregister (in FR: FCDDV).
IT: Testamento olografo (handschriftlich, datiert, unterschrieben) oder pubblico vor Notar. Nach dem Tod muss das Testament durch einen Notar „veröffentlicht" werden (pubblicazione).
Quellen
Stand: 09. Juli 2026Redaktionell recherchiert – keine Rechtsberatung.
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