Pflichtteil
Der Pflichtteil ist der Mindestanteil am Nachlass, den bestimmte nahe Angehörige auch gegen den Willen der verstorbenen Person erhalten. Wer pflichtteilsberechtigt ist und wie hoch der Anspruch ausfällt, ist national sehr unterschiedlich geregelt.
CH: Nachkommen und Ehepartner sind geschützt; der Eltern-Pflichtteil wurde mit der Erbrechtsreform 2023 abgeschafft – deutlich mehr Testierfreiheit als vorher.
DE: Kinder, Ehepartner, ggf. Eltern (wenn keine Kinder vorhanden). Der Pflichtteil beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch.
AT: Kinder und Ehepartner. Pflichtteil = 50 % des gesetzlichen Erbteils.
LI: Ähnlich CH-System. Details bitte lokal bestätigen.
BE: Kinder (seit Reform 2018) und Ehepartner. Kinder erhalten gemeinsam mindestens 50 % des Nachlasses – unabhängig von der Kinderzahl (seit 2018 vereinfacht).
LU: Kinder – gestaffelt nach Kinderzahl (Code civil-Prinzip wie Frankreich).
FR: Kinder („réserve héréditaire") – 1 Kind: 1/2 des Nachlasses; 2 Kinder: je 1/3; 3 oder mehr Kinder: zusammen 3/4 des Nachlasses.
IT: Ehepartner und Kinder („legittima") – konkreter Anteil variiert je nach Familienkonstellation.
Hinweis: Die Schweiz hat 2023 die Testierfreiheit deutlich erhöht – Eltern haben keinen Pflichtteilsanspruch mehr. Frankreich und Luxemburg nutzen ein anderes Rechenmodell als CH/DE/AT: Der Pflichtteil hängt direkt von der Kinderzahl ab.
Quellen
Stand: 09. Juli 2026Redaktionell recherchiert – keine Rechtsberatung.
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