Ordentliche Erbfolge
Die ordentliche (gesetzliche) Erbfolge regelt, wer erbt, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Sie orientiert sich an Verwandtschaftsgrad und Ehe- oder Partnerschaftsstand.
Ohne Testament bestimmt das Gesetz, wer erbt – meist nach einem Stufensystem: zuerst Kinder und Ehepartner, dann Eltern und Geschwister, dann Grosseltern usw.
Das Grundprinzip ist in allen 8 Wegbegleiter-Ländern ähnlich aufgebaut, die genauen Erbquoten unterscheiden sich:
• CH / DE / AT: Ehepartner erhält je nach Güterstand 1/4 bis 1/2, Rest an Nachkommen.
• FR / BE / LU (Code civil): komplexeres System, Nutzniessungsrechte (usufruit) für den überlebenden Ehepartner möglich.
• IT: Tradition des Code civil, Ehepartner und Kinder teilen sich nach festen Quoten (Art. 565 ff. Codice civile).
• LI: Am ABGB orientiert, ähnlich Österreich – Details bitte lokal bestätigen.
Praxistipp: Wer die gesetzliche Erbfolge nicht möchte (z.B. den Ehepartner besserstellen oder eine bestimmte Person ausschliessen), muss ein Testament erstellen – sonst gilt automatisch das gesetzliche System des jeweiligen Landes. Pflichtteilsrechte bleiben davon unberührt.
Quellen
Stand: 09. Juli 2026Redaktionell recherchiert – keine Rechtsberatung.
Weiterlesen
Wegbegleiter hilft weiter
Schritt für Schritt durch Vorsorge, Todesfall und Nachlass.