Gütertrennung
Gütertrennung ist ein ehelicher Güterstand, bei dem jeder Ehegatte sein Vermögen getrennt verwaltet und im Todes- oder Scheidungsfall kein Zugewinn ausgeglichen wird. Sie wird meist durch Ehe- oder Partnerschaftsvertrag vereinbart.
Der eheliche Güterstand bestimmt, wie das Vermögen der Ehepartner rechtlich behandelt wird – das beeinflusst direkt, wie viel im Todesfall dem überlebenden Partner zusteht, bevor die Erbteilung beginnt.
Grundmodelle:
• Errungenschaftsbeteiligung (CH-Standard) bzw. Zugewinngemeinschaft (DE-Standard): Vermögenszuwachs während der Ehe wird beim Tod hälftig ausgeglichen, bevor die Erbschaft berechnet wird.
• Gütertrennung: Jeder Ehepartner behält sein Vermögen komplett getrennt (meist per Ehevertrag geregelt).
• Gütergemeinschaft: Fast das gesamte Vermögen wird gemeinsames Eigentum.
Länderhinweise: In allen 8 Wegbegleiter-Ländern existieren vergleichbare Güterstände, die Standardregelung und Bezeichnungen unterscheiden sich jedoch (CH: Errungenschaftsbeteiligung, DE: Zugewinngemeinschaft, AT: Gütertrennung als gesetzlicher Standard, FR/BE/LU: communauté réduite aux acquêts, IT: comunione legale).
Hinweis: Der gewählte Güterstand hat oft grösseren finanziellen Einfluss auf den überlebenden Partner als das Erbrecht selbst – bei Fragen lohnt sich eine Beratung beim Notar.
Quellen
Stand: 09. Juli 2026Redaktionell recherchiert – keine Rechtsberatung.
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