Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer wird beim Übergang von Vermögen auf die Erben fällig. Höhe, Freibeträge und Ausnahmen unterscheiden sich zwischen den Wegbegleiter-Ländern extrem – von komplett steuerfrei bis zu 60 % Satz.
CH: In den meisten Kantonen sind Ehepartner und Kinder steuerfrei. Für Nicht-Verwandte kantonal sehr unterschiedlich, in Waadt/Genf bis über 50 %.
DE: Freibetrag Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 € (danach 7–30 %). Bis 43 % bei Geschwistern, Nichten und Neffen.
AT: Keine Erbschaftssteuer (seit 2008 abgeschafft) – für niemanden.
LI: Keine Erbschaftssteuer für nahe Angehörige (Vermögens- und Erwerbssteuergesetz). Details für entferntere Verwandte bitte lokal bestätigen.
BE: Regional geregelt (Flandern, Wallonie, Brüssel unterschiedlich); reduzierte Sätze für Ehepartner und Kinder, aber nicht generell steuerfrei. Höhere Sätze für Nicht-Verwandte.
LU: Meist steuerbefreit in direkter Linie (Ehepartner, Kinder) bis zum gesetzlichen Pflichtteil. Höhere Sätze für entferntere Verwandte.
FR: Ehepartner zahlt keine Erbschaftssteuer. Kinder: Freibetrag 100.000 € pro Kind, danach 5–45 %. Bis 60 % für Nicht-Verwandte.
IT: Freibetrag 1.000.000 € gemeinsam für Ehepartner, Kinder und Enkel, danach nur 4 %. Geschwister: 100.000 € Freibetrag, danach 6 %. Andere: 8 %, kein Freibetrag.
Wichtige Erkenntnisse: Österreich hat gar keine Erbschaftssteuer mehr – der grösste Unterschied im DACH-Raum. Italien hat mit 1 Mio. € Freibetrag pro Familie den grosszügigsten Rahmen unter den grossen Ländern. Frankreich ist bei entfernten Verwandten mit bis zu 60 % eines der strengsten Länder Europas. Bei internationalen Erbschaften (Vermögen in mehreren Ländern) droht Doppelbesteuerung – professionelle Beratung empfohlen.
Quellen
Stand: 09. Juli 2026Redaktionell recherchiert – keine Rechtsberatung.
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