Digitaler Nachlass
Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, Daten, Abos und digitalen Guthaben einer verstorbenen Person – von E-Mail und Social Media über Cloud-Speicher bis zu Krypto-Assets. Rechtlich vererbt er sich in fast allen Wegbegleiter-Ländern wie der übrige Nachlass; in der Praxis hängt der Zugang stark vom jeweiligen Anbieter ab.
CH: DSG (revidiertes Datenschutzgesetz, in Kraft seit 2023). Erben haben grundsätzlich Zugriffsrecht auf Kommunikationsdaten der verstorbenen Person, je nach Anbieter unterschiedlich gehandhabt.
DE: DSGVO und BGB-Erbrecht. BGH-Urteil 2018 (Facebook-Fall): der digitale Nachlass vererbt sich wie der physische Nachlass – Erben haben grundsätzlich Zugriffsrecht.
AT: DSGVO, im Kern ähnlich DE, aber weniger höchstgerichtliche Klarheit.
LI: Eigenes Datenschutzgesetz (DSG-FL), an EU-Standards angelehnt. Details bitte lokal bestätigen.
BE / LU / FR / IT: DSGVO (EU-weit einheitlich); nationale Umsetzung kann Detailunterschiede haben, das Grundprinzip ist EU-weit gleich.
Praktisches Vorgehen:
1) E-Mail-Konto zuerst sichern (oft der Schlüssel zu allen anderen Diensten).
2) Anbieter mit Sterbeurkunde kontaktieren – jeder grosse Anbieter (Google, Meta, Apple) hat einen eigenen Prozess für Todesfälle („Nachlasskontakt", „Gedenkzustand").
3) Laufende Abos identifizieren und kündigen.
4) Cloud-Speicher und Online-Banking sichern.
Praxistipp: Am besten zu Lebzeiten eine Liste wichtiger Zugänge in einem Passwort-Manager mit Notfallzugang anlegen.
Quellen
Stand: 09. Juli 2026Redaktionell recherchiert – keine Rechtsberatung.
Weiterlesen
Wegbegleiter hilft weiter
Schritt für Schritt durch Vorsorge, Todesfall und Nachlass.