Digitaler Nachlass

Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, Daten, Abos und digitalen Guthaben einer verstorbenen Person – von E-Mail und Social Media über Cloud-Speicher bis zu Krypto-Assets. Rechtlich vererbt er sich in fast allen Wegbegleiter-Ländern wie der übrige Nachlass; in der Praxis hängt der Zugang stark vom jeweiligen Anbieter ab.

CH: DSG (revidiertes Datenschutzgesetz, in Kraft seit 2023). Erben haben grundsätzlich Zugriffsrecht auf Kommunikationsdaten der verstorbenen Person, je nach Anbieter unterschiedlich gehandhabt. DE: DSGVO und BGB-Erbrecht. BGH-Urteil 2018 (Facebook-Fall): der digitale Nachlass vererbt sich wie der physische Nachlass – Erben haben grundsätzlich Zugriffsrecht. AT: DSGVO, im Kern ähnlich DE, aber weniger höchstgerichtliche Klarheit. LI: Eigenes Datenschutzgesetz (DSG-FL), an EU-Standards angelehnt. Details bitte lokal bestätigen. BE / LU / FR / IT: DSGVO (EU-weit einheitlich); nationale Umsetzung kann Detailunterschiede haben, das Grundprinzip ist EU-weit gleich. Praktisches Vorgehen: 1) E-Mail-Konto zuerst sichern (oft der Schlüssel zu allen anderen Diensten). 2) Anbieter mit Sterbeurkunde kontaktieren – jeder grosse Anbieter (Google, Meta, Apple) hat einen eigenen Prozess für Todesfälle („Nachlasskontakt", „Gedenkzustand"). 3) Laufende Abos identifizieren und kündigen. 4) Cloud-Speicher und Online-Banking sichern. Praxistipp: Am besten zu Lebzeiten eine Liste wichtiger Zugänge in einem Passwort-Manager mit Notfallzugang anlegen.

Weiterlesen

Wegbegleiter hilft weiter

Schritt für Schritt durch Vorsorge, Todesfall und Nachlass.